& Karate Dojo Kuroda Yoshitaka

Creative Commons

Die Datenschutztexte unseres Vereins stammen aus der Feder unseres Webmasters, der diese dem Verein kostenfrei zur Verfügung gestellt hat. Soweit Fachdokumente Dritter hierbei als Grundlage gedient haben, ist dies in den Angabe zu Copyright und Weiterverwendung ausgewiesen.

Auch für das Internet gilt das Urheberrecht. Der Schöpfer eines Textes entscheidet, wer sein Werk verwenden darf. Nachdem unser Verein im Mai und Juni 2018 mehrere hundert Anfragen zur Übernahme unserer Texte erhalten hatte, haben wir uns entschlossen, diese unter einer Creative-Commons-Lizenz zu veröffentlichen. Diese Lizenz besagt in Kurzform:

"Jeder darf unser Werk verwenden, bearbeiten und veröffentlichen, solange der Urheber und das Ursprungswerk benannt werden."

Details zur Lizenz können unter https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/deed.de nachgelesen werden.

Nach 5 Monaten Veröffentlichung als Creative-Commons müssen wir feststellen, dass es einen Großteil der Textnutzer "am A..." vorbei geht, was man in Sachen Copyright oder Weiternutzung unter den Text schreibt. Großzügig wird "copy & paste" ausgenutzt, um dann den letzten Absatz doch zu löschen.

Am häufigsten wird unsere "Datenschutzordnung für den Verein" kopiert, hier finden sich bis zu 92 % unseres Textes unverändert auf anderen Seiten. Die dreistesten Fälle stellen wir nachfolgend vor:

Fall 1: Spitzenverband

Anfang Mai wird unsere Datenschutzordnung kopiert und ohne Quellenangabe auf der Webseite eines Dachverbandes veröffentlicht als Muster für alle angeschlossenen Vereine. In der Folge findet sich unser Text jetzt als Datenschutzordnung auf den Webseiten vieler dem Spitzenverband zugehöriger Vereine. Nach monatelangem Schriftwechsel hat sich der Spitzenverband, nachdem wir uns sogar schon an Landespolitiker wenden mussten, einsichtig gezeigt und einen Quellennachweis in die Vorlagendokumente eingefügt. Trotzdem wird durch diverse angeschlossene Vereine auch heute noch bestritten, dass die Texte ursprünglich von uns stammen.

Fall 2: Datenschutzberater

Wir haben bei zwei Vereinen einen ehrenamtlich tätigen "Datenschutzberater" gefunden, der unseren Text als "eigenes Werk" ausgewiesen hat und in einem nachweisbaren Fall sogar ein Honorar in einem niedrigen dreistelligen Bereich vom betroffenen Verein erhalten hat.

Hitliste der Ausreden

  • "wir kennen Sie überhaupt nicht"
  • "lag nur zu Vorführzwecken auf unserem Server"
  • "hat uns ein Vereinsmitglied zugearbeitet, der ist jetzt aber nicht mehr dabei"

Wie nun weiter?

Das Verhalten in übergeordneten Verantwortungspositionen, wie vorstehend beschrieben, hat vor allem eins geschafft: Den Glauben ans Ehrenamt zu verlieren.

Wir werden unsere vorhandenen Texte weiter pflegen und Änderungen auch entsprechend protokollieren. Wir werden einen zumindest rudimentären Kopierschutz einfügen.

Ob wir uns irgendwann nochmals eines Themas annehmen werden, dass Vereine bundesweit bewegt hat und ob wir nochmals Zeit investieren, um Regelungen, die eigentlich nur für unseren Verein bestimmt waren, so zu formulieren, dass sie auf 90 % aller Vereine ohne große Änderungen anwendbar sind, ob wir noch einmal uns auf die Suche begeben nach klaren, verständlichen Worten, dies alles bleibt abzuwarten.

Nach den Enttäuschungen der letzten Monate wird es wohl eher so sein, dass wir uns beim nächsten Problem entspannt zurücklehnen und es mal die anderen machen lassen.