Hygienekonzept nach Sächsischer Corona-Notfall-Verordnung vom 19.11.2021 in der zuletzt geänderten Fassung vom 2. Februar 2022 (Sechste Änderung)

Hinweis: Nachdem in der 7. Änderung der Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung vom 22.02.2022 keine Änderungen zum Sport in Innenräumen erfolgten, gilt das bestehende Konzept zur 6. Änderung unverändert fort.

1. Grundsatz

b) Verantwortlicher

Sportförderverein Feuerblume e. V.
vertreten durch den Vorstand Jana Lilienthal
Kohlbergstraße 7
01796 Pirna
Tel. 03501-4775759
E-Mail: info@hanabi-pirna.de

c) Sportstätten

  • 01796 Pirna, Turnhalle Pestalozzi-OS, Schulstraße 10
  • 01809 Dohna, Turnhalle Marie-Curie-OS, Burgstraße 15
  • 01796 Pirna, Kohlbergstraße 7, Außengelände (private Zusammenkunft)

d) Definition Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres

Hierunter fallen alle Kinder und Jugendlichen, die 17 Jahre oder jünger sind.

e) Verfahren bei nachträglichem positivem Test

Sollte ein Teilnehmer an einer Trainingseinheit des Vereins in zeitlichem Zusammenhang mit dem Training positiv auf SARS-CoV-2 getestet werden, bitten wir um Mitteilung an den Verein. Wir bereiten dann die Kontaktverfolgungsliste zur Übergabe an das Gesundheitsamt vor und informieren alle Teilnehmer am betreffenden Training anonym über "eine positive Testung". 

Vereinsmitglieder, die vom Gesundheitsamt zu Kontakten befragt werden, verweisen bitte auf uns. Das GA erhält dann auf Anforderung alle notwendigen Kontaktdaten der Teilnehmer am Training oder der Veranstaltung.

2. allgemeine Hygienebestimmungen

  • Nur Personen ohne typische Symptome, die auf eine SARS-CoV-2 Infektion hinweisen, dürfen das Trainingsangebot nutzen.
  • Die Husten- und Niesetikette ist einzuhalten.
  • In den Sportstätten besteht die Möglichkeit, sich nach dem Betreten die Hände zu waschen.
  • Verwendete Trainingsgeräte werden regelmäßig gereinigt. Die Reinigung der Sportstätten erfolgt durch die Hallenbetreiber.

3. Kontakterfassung

  • Trainingsteilnehmer werden generell per Anwesenheitsliste in der Vereinsapp erfasst (Kontaktdaten sind hinterlegt). 
  • Gastteilnehmer hinterlegen die Kontaktdaten via E-Mail vorab.

4. Maskenpflicht

Unsere regulären Trainingsstätten befinden sich in Schulgebäuden. 

Innerhalb des Gebäudes ist eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen außerhalb der sportlichen Betätigung. Dies betrifft den Weg vom Eingang zu den Umkleiden/Toiletten (wegen Händewaschen) sowie den Weg von den Umkleiden/Toiletten zur Turnhalle selbst sowie umgekehrt. In der Turnhalle gehen wir davon aus, dass jedes Vereinsmitglied sich sportlich betätigt, und sei es nur mit einem Hüpfen auf der Stelle.

5. Abstand

als freiwillige Maßnahme begrenzt der Verein die Teilnehmerzahlen am Training auf Basis der Größe der jeweiligen Trainingsstätte sowie der Mindestleistung der jeweils vorhandenen Lüftungsanlage.

  • Turnhalle Pestalozzi-OS: 30 Teilnehmer
  • Turnhalle Marie-Curie-OS: 20 Teilnehmer
  • Außengelände Kohlbergstraße: 10 Teilnehmer 

6. Lüften

  • Lüftungsanlagen der Hallen werden auf maximaler Leistungsstufe betrieben.
  • Bei Bedarf erfolgt zusätzliche Querlüftung via gegenüberliegender Fenster/Türen.

7. Kinder- und Jugendsport bis unter 18 Jahre

Die Teilnahme am Kinder- und Jugendtraining ist mit Testnachweis wie nachfolgend erläutert möglich. Die Kontaktbeschränkungen (Begrenzung der maximalen Personenzahl) für eine private Zusammenkunft gelten nicht.

7.1 Übungsleiter

Übungsleiter unterliegen als Anleitungspersonen im organisierten Vereinssport der 3G Regel. Diese testen sich unabhängig vom Impfstatus tagesaktuell vor den Trainingseinheiten. Sofern keine Möglichkeit der schulischen oder betrieblichen Testung besteht, werden die Tests vom Verein gestellt.

7.2 Schülerinnen und Schüler mit Schulbesuch

Schülerinnen und Schüler, die im Regelbetrieb oder eingeschränktem Regelbetrieb weiterhin die Schule besuchen, können ohne weiteren Testnachweis - da regelmäßig verpflichtend nach Schul-Kita-VO getestet - am Training teilnehmen. 

7.3 Schülerinnen und Schüler ohne Schulbesuch

Da die Schulbesuchspflicht aufgehoben wurde, wir aber nicht kontrollieren können, wer zur Schule geht und wer nicht, appellieren wir an die Eltern, uns freiwillig darüber zu informieren, dass das betreffende Kind nicht schulisch getestet wird. Diese Kinder und Jugendlichen bringen bitte einen Testnachweis mit. Der Test ist auch unmittelbar vor Trainingsbeginn als Selbsttest möglich. In begrenztem Umfang können Testkits vom Verein zur Verfügung gestellt werden.

7.4 Jugendliche unter 18 Jahre in beruflicher Ausbildung

Auszubildende sind von der Testbefreiung via Schul-Kita-VO nicht erfasst. Diese müssen daher einen tageaktuellen Test vorliegen. Anerkannt werden sowohl Testzertifikate aus Testzentren als auch Arbeitgeberbescheinigungen (auch Berufsschule). Der Test ist auch unmittelbar vor Trainingsbeginn als Selbsttest möglich. In begrenztem Umfang können Testkits vom Verein zur Verfügung gestellt werden. 

7.5 Kinder unter 6 Jahre sowie über 6 Jahre, die noch nicht die Schule besuchen

Es ist kein Testnachweis erforderlich.

8. Sport ab 18 Jahre

In §21a der aktuellen Notfall-Verordnung werden Erleichterungen bei Rückgang des Infektionsgeschehens geregelt. Diese sind gekoppelt an das Unterschreiten folgender Grenzwerte:

  • COVID-Bettenbelegung Sachsen Intensiv 420
  • COVID-Bettenbelegung Sachsen Normal 1300

Es müssen beide Grenzwerte unterschritten werden, damit die Erleichterungen greifen. Sollte einer der Grenzwerte überschritten werden, fallen die Erleichterungen weg. Zum aktuellen Stand des Infektionsgeschehens verweisen wir auf die Tabelle unten.

Sport in Innenräumen ist im Rahmen der Erleichterungen unter 2G-plus möglich, Sport in Außenanlagen unter 2G. Die Details zu 2G-plus werden nachstehend erläutert.

Die Kontaktbeschränkungen (Begrenzung der maximalen Personenzahl) für eine private Zusammenkunft gelten nicht.

8.1 Übungsleiter

In §21a Corona-Notfall-VO sind keine gesonderten Regelungen für Übungsleiter enthalten. Sie sind daher wie "Beschäftigte" nach §28b Infektionsschutzgesetz zu betrachten und unterliegen der 3G Regel. Diese testen sich unabhängig vom Impfstatus tagesaktuell vor den Trainingseinheiten. Sofern keine Möglichkeit der schulischen oder betrieblichen Testung besteht, werden die Tests vom Verein gestellt.

8.2 geboosterte Vereinsmitglieder + Genesene mit vollständigem Impfschutz

  • Nachweis der Impfungen (einmalig zur Eintragung in der Mitgliederverwaltung) notwendig
  • kein zusätzlicher Testnachweis erforderlich

8.3 Personen ohne Impfempfehlung

Wir weichen hier von der Regelung in §3 Absatz 8 Satz 1 Ziffer 2 ab. Der Verordnungsgeber befreit hiermit Personen von der Vorlage eines zusätzlichen Testnachweises, wenn diese keine Impfempfehlung haben. Für uns ist es schlichtweg nicht nachvollziehbar, was diese Personengruppe daran hindert, einen Test abzulegen. In Wahrnehmung unseres Hausrechtes legen wir daher fest:

Personen ohne Impfempfehlung (bitte Nachweis vorlegen), erhalten Zugang zum Training unter Vorlage eines tagesaktuellen Negativtestes. Anerkannt werden sowohl Testzertifikate aus Testzentren als auch Arbeitgeberbescheinigungen (auch Berufsschule). Der Test ist auch unmittelbar vor Trainingsbeginn als Selbsttest möglich. In begrenztem Umfang können Testkits vom Verein zur Verfügung gestellt werden. 

8.4 "frisch" doppelt Geimpfte

Hinweis: die nachfolgende Regelung ist nur gültig ab 14 Tage nach der zweiten Impfung bis zum Ablauf von 3 Monaten nach der zweiten Impfung

  • Nachweis der Impfungen vor der Teilnahme notwendig (wegen Beachtung der Fristenregelung)
  • kein zusätzlicher Testnachweis notwendig

8.5 vollständig Geimpfte und Genesene

  • Nachweis der Impfungen oder der Genesung notwendig
  • tagesaktueller Test notwendig

Anerkannt werden sowohl Testzertifikate aus Testzentren als auch Arbeitgeberbescheinigungen (auch Berufsschule). Der Test ist auch unmittelbar vor Trainingsbeginn als Selbsttest möglich. In begrenztem Umfang können Testkits vom Verein zur Verfügung gestellt werden.

8.6 alle übrigen Personen

Eine Teilnahme am organisierten Vereinssport ist leider nicht möglich. Wir verweisen auf die Option der "Privaten Zusammenkunft"

9. Private Zusammenkünfte

Wir bieten die Möglichkeit einer privaten Zusammenkunft zu Trainingszwecken im Außengelände der Kohlbergstraße 7 an. Genaue Termine geben wir mittels PN bekannt. 

Zur Einhaltung der Kontaktbeschränkungen nutzen wir abgegrenzte Trainingsbereiche, die am Geländer markiert sind. In einem Trainingsbereich dürfen jeweils maximal zwei Personen trainieren. Sofern ausschließlich Vereinsmitglieder mit 2G-Status anwesend sind, können die Trainingbereiche bis maximal 10 Personen zusammengelegt werden.
Vereinsmitglieder ohne 2G-Status können in jeweils einem abgegrenzten Trainingbereich dem Sport nachgehen, eine Zusammenlegung von maximal zwei Trainingsbereichen ist möglich. Dann dürfen sich in diesem Trainingsbereich eine Person ohne 2G-Status, deren Hausstandangehörige sowie maximal eine Person eines weiteren Hausstandes aufhalten.

Bitte kommt zur privaten Zusammenkunft in Sportsachen (Trainingsanzug), der Witterung angepasst.


zur Information

7-Tage Inzidenz vom

: :

Quelle: Robert-Koch-Institut (RKI), Lizenz: dl-de/by-2-0

Entwicklung im 14-Tage-Vergleich (Inzidenz Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Bettenbelegung Freistaat Sachsen)

Datum16.02.17.02.18.02.19.02.20.02.21.02.22.02.23.02.24.02.25.02.26.02.27.02.28.02.01.03.02.03.03.03.04.03.
Inzidenz
35 100 1500
1034,231103,291079,181199,731245,091338,251153,55994,191093,081226,701269,601106,561145,381051,811098,401279,001267,15
Intensivbetten
U180 180 420
155152151140138140145153152172178170178169184177172
Normalbetten
U650 650 1300
715714782725736806822844859872809840903960920945981

Quellen: Coronavirus.sachsen.de, RKI

Hinweis: Auf eine weitere Darstellung der Hospitalisierungsrate wird verzichtet, da diese nicht mehr Bestandteil der Notfallverordnung ist.
Farbgebung in aktueller Tabelle gemäß Stufenplan des SMS vom 13.01.2022

Bemessungsgrenzen und Regelungen für den Breitensport gemäß Stufenplan (nicht in der aktuellen Verordnung enthalten)

unter Inzidenz 35über Inzidenz 35

unter Inzidenz 100
über Inzidenz 100

unter Vorwarnstufe (180 Intensivbetten / 650 Normalbetten)
über Vorwarnstufe (180/650)

unter Überlastungsstufe (420/1300)
über Überlastungsstufe

(420 Intensivbetten / 1300 Normalbetten)
Hotspot

Inzidenz über 1500 unabhängig von Überlastungsstufe
Sport ohne Einschränkungenim Innenbereich 3G, im Außenbereich ohne Einschränkungenim Innenbereich 3G, im Außenbereich ohne Einschränkungenim Innenbereich 2Gplus
im Außenbereich 2G
geschlossen außer U18geschlossen außer U18