Hygienekonzept Trainingsbetrieb ab September 2020

Gemäß Corona-Schutz-Verordnung des Freistaates Sachsen vom 25.08.2020 (gültig ab 01. September 2020 bis 02.November 2020) §4 Absatz 2 für den Betrieb und die Nutzung von Sportstätten ein Hygienekonzept zu erstellen und seine Einhaltung zu überprüfen.

Grundlegendes

  1. Wer krank ist oder sich krank fühlt, nimmt nicht am Training teil.
  2. Diejenigen, die durch Covid-19 besonders gefährdet sind, nehmen nicht am Training teil (chronisch Erkrankte, Asthmatiker, geschwächtes Immunsystem
  3. Allgemeine Hygieneregeln wie Händewaschen, Niesetikette und Mindestabstand sind einzuhalten

Details

  1. Sport bedeutet Bewegung. Um immer einen ausreichenden Mindestabstand zu  haben, sollte jedem Teilnehmer am Training eine ausreichende freie Fläche  zur  Verfügung stehen. Wir gehen hier von einem Abstand von 3 bis 4 Metern innerhalb der Reihe sowie von Reihe zu Reihe aus. Damit ergeben sich folgende maximale Teilnehmerzahlen  für die einzelnen Trainingsstätten:    
    1. Montag, BSZ-Technik Pirna, Karate, max. 20 Sportler.
    2. Dienstag, Gymnastikraum Schillergymnasium Pirna, Karate
      Die Größe des Raumes lässt keinen sinnvollen Trainingsbetrieb zu, dieser Termin kann nur für Einzeltraining nach Absprache mit den Übungsleitern genutzt werden     
    3. Mittwoch, Außengelände der Marie-Curie-OS Dohna, Karate-Schönwettervariante
      maximal 25 Sportler
    4. Mittwoch, Turnhalle der Marie-Curie-OS Dohna, Karate-Regenvariante
      maximal 25 Sportler 
    5. Mittwoch, Turnhalle der Marie-Curie-OS, Dohna,  AROHA
      maximal 25 Sportler
    6. Freitag, Turnhalle der Lessing-GS Pirna, Karate
      maximal 15 Sportler
  2. Die Teilnehmerzahlen unter (1.) stehen unter Vorbehalt gesonderter  Auflagen der jeweiligen Hallenbetreiber als Vermieter (Landkreis, Stadt Pirna,  Stadt Dohna).    
  3. Zuschauer sind nicht zugelassen, Begleitpersonen müssen daher die Trainingsstätte wieder verlassen.
  4. Die Nutzung der Umkleidekabinen entfällt, also bitte fertig angezogen zum Training (Karate-Gi mit Obi oder Sportkleidung) erscheinen
  5. Toiletten der Sporteinrichtungen dürfen benutzt werden, hierbei sind die allgemeinen Hygieneregeln einzuhalten.
  6. Fenster auf! Das Virus wird durch die Luft übertragen, daher ist bei Innensportstätten für ständigen Luftwechsel zu sorgen.
  7. Es werden wie gewohnt Teilnehmerlisten geführt und vom Verein verwahrt. Eine Herausgabe erfolgt nur auf Anforderung der Gesundheitsbehörden im Rahmen notwendiger Kontaktverfolgung von Infizierten.
    Sofern ein Vereinsmitglied  im Rahmen eines Infektionsverdachtes vom Gesundheitsamt im Rahmen der  Kontaktverfolgung befragt wird, soll auf den Verein als Ansprechpartner  verwiesen werden.
  8. In einfacher Sprache ist das Konzept unter dem Titel "mit H-A-L-K-A gegen Corona"  verfügbar.

Der Vorstand, 05.09.2020