Hygienekonzept zur Durchführung von Lehrgängen und Prüfungen des S.K.I.D.

In den Bundesländern gelten zeitlich befristet jeweils landeseigene Regelungen zu Einschränkungen des Sportbetriebes zur Verhinderung einer unkontrollierten Weiterverbreitung von COVID-19. Jedem sollte klar sein, dass in der gegenwärtigen Situation, in der über das Virus nur wenig bekannt ist und eine weitgehende Immunität der Bevölkerung wegen fehlender Verfügbarkeit eines Impfstoffes nicht vorhanden ist, es ein 100%ig sicheres Konzept nicht gibt, außer dem Verzicht auf jegliche Kontakte. 

Kompakt

  1. Wer krank ist oder sich krank fühlt, nimmt nicht am Lehrgang teil.
  2. Denjenigen, die durch Covid-19 besonders gefährdet sind (chronisch Erkrankte, Asthmatiker, Sportler mit geschwächtem Immunsystem beispielsweise nach einer Krebsbehandlung), wird dringend geraten, auf eine Teilnahme am Lehrgang zu verzichten. 
  3. Allgemeine Hygieneregeln wie Händewaschen, Niesetikette und Mindestabstand sind einzuhalten.
  4. Die Teilnehmerzahlen werden begrenzt nach Hallengröße. Faustformel: Länge * Breite der Halle / 20 m², also je Teilnehmer 20 m² Hallenfläche
  5. Kumite nur mit Mitgliedern desselben Dojos
  6. Vorhandene Lüftungsanlagen sind auf maximaler Stufe zu betreiben
  7. Zusätzlich manuelle Querlüftung nach baulichen Gegebenheiten
  8. Falls vorhanden, für einzelne Gruppen Außengelände nutzen
  9. Keine Nutzung der Umkleiden, die Lehrgangsteilnehmer erscheinen im Gi zum Training, mögliche Ausnahmen siehe Erläuterungen -> Aerosole
  10. Durchgehende Toilettennutzung auch während der Trainingseinheiten zur Entzerrung des Andrangs
  11. Keine Zuschauer, mögliche Ausnahmen siehe Erläuterungen -> Aerosole
  12. Fotografien von Lehrgang und Prüfung durch einen offiziellen Fotografen
  13. Hallenübernachtung nur bei ausreichender Lüftung
  14. Keine Lehrgangsfeier
  15. Selbstverpflegung / Erfrischungen nur als Einzelflasche oder aus Zapfsystem
  16. Gruppenanmeldung / Gruppeninkasso
  17. Kontaktverfolgung -> Erfassung aller Teilnehmer, Begleitpersonen und eventueller Besucher mit vollständiger Anschrift und 1 Kontakttelefonnummer.
  18. Beachtung der Regeln zur Aufbewahrung, Vernichtung und Herausgabe der Daten siehe Erläuterungen -> Kontaktverfolgung.

Erläuterungen

Die Verfasser dieses Konzeptes haben langjährige Erfahrungen mit der Organisation von Veranstaltungen (u. a. Kinder- und Jugend-Camps), der Lüftungssituation in Gebäuden (Schwerpunkt Heizen und Lüften zur Schimmelvermeidung) sowie zum Umgang mit ansteckenden Krankheiten (medizinverwandte Berufe). Für den eigenen Verein wurden nach Ende sächsischen Lockdowns Mitte Mai 2020 Hygienekonzepte für alle genutzten Sportstätten erarbeitet, die von den jeweiligen Hallenbetreibern bestätigt und unter anderem auch vom Kreissportbund Sächsische Schweiz – Osterzgebirge übernommen wurden. Die Verfasser sind hinsichtlich des Umgangs mit COVID-19 besonders sensibilisiert, da im eigenen Verein Mitglieder mit schweren Verlauf erkrankt waren und im Verein Angehörige von Risikogruppen trainieren.

Als Schwerpunkte der Übertragung haben sich bisher die Tröpfcheninfektion (größere und schwerere Partikel) sowie die Infektion über Aerosole (kleine und leichte Partikel) erwiesen. Durch die verschiedenen Übertragungswege ergeben sich unterschiedliche Maßnahmen und zu beachtende Bedingungen, welche nachstehend erläutert werden. Den Themen Rahmenprogramm und Kontaktverfolgung wird ein eigenes Kapitel gewidmet. 

Übertragung via Tröpfcheninfektion

  1. Tröpfchen werden als größere Partikel beim Ausatmen ausgestoßen und sinken durch das Gewicht relativ schnell zu Boden. Hieraus resultiert der in nahezu allen Bundesländern gehandhabte Mindestabstand von 1,5 m sowie die Maskenpflicht, wenn dieser Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
  2. Im Trainingsbetrieb, beispielweise bei einer Kata, werden jedoch durch die Sportler Bewegungen innerhalb eines „Tanzbereiches“ vorgenommen, so dass der Mindestabstand hier kein geeigneter Maßstab ist. Vielmehr ist darauf zu bestehen, dass der persönliche „Tanzbereich“ eines Sportlers eine Bewegung in alle Richtungen von 2 bis 3 m umfassen sollte, bevor er in den „Tanzbereich“ des Nachbarn gerät. Wir sprechen hier also von einem Abstand von 4 bis 6 m zwischen jedem Sportler in einer Reihe und zwischen den einzelnen Reihen. 
  3. Aus dem vorgenannten ergibt sich ein Flächenbedarf von 16 bis 30 m² je Teilnehmer. Wir halten eine Fläche von 20 m² je Teilnehmer für angemessen. Zur Ermittlung der maximal zulässigen Teilnehmerzahl an einem Lehrgang braucht also nur die zur Verfügung stehende Hallenfläche durch 20 geteilt werden. Bei einer Halle von 1200 m² Grundfläche (60 x 20 m) wären somit 60 Teilnehmer möglich. 
Während bei einer Kata der vorbeschriebene Tanzbereich problemlos eingehalten werden kann, stellt Kumite hygienetechnisch eine Herausforderung dar. Hier kann der Mindestabstand nicht eingehalten werden, gleichzeitig verbietet sich wegen der körperlichen Belastung und der damit erhöhten Atemfrequenz das Tragen eines MNS. Hier empfehlen wir dringend, das Kumite auf Teilnehmer zu begrenzen, die aus dem gleichen Verein kommen, also bereits durch das reguläre Training oder die Anreise in engerem Kontakt standen. Für diese Personen stellt das Kumite keine erhöhte Gefahr einer Infektion durch Dritte dar.

Übertragung durch Aerosole

  1. Aerosole sind kleinste Partikel, die über längere Zeit in der Luft schweben können. Die bekanntesten Beispiele für Aerosole sind Rasierwasser und Parfüm. Jedem, der schon mal ein Treppenhaus betreten hat, in dem kurz zuvor ein Mann oder eine Frau mit aufgetragenem Rasierwasser oder Parfum durchgelaufen ist, braucht die Verbreitung durch Aerosole nicht weiter erklärt werden.
  2. Gegen Aerosole hilft also kein Mindestabstand, sondern nur Lüften im Sinne von Luftaustausch (Innenluft gegen Außenluft).
  3. Die Anforderungen an eine Raumlüftung, unterteilt in Halle/Umkleiden/Duschen/Zuschauer und Krafttrainingsbereiche sind auf der entsprechenden Seite der DGUV gut und verständlich beschrieben. Hieraus ergeben sich folgende, durch die Lüftungsanlage mindestens zu realisierende Leistungsparameter:
    1. Hallenbereich: 60 m³/h Außenluftstrom je Sportler 
    2. Zuschauerbereich: 20 m³/h Außenluftstrom je Zuschauer
    3. Umkleiden: 100 m³/h Außenluftstrom je Sportler
    4. Duschen: Berechnung Außenluftstrom nach: Raumvolumen * 8 bis Raumvolumen * 10
  4. Bei 60 Teilnehmern (wie unter Tröpfcheninfektion 3 berechnet), muss die Raumlüftungsanlage der Halle 3600 m³ Außenluft je Stunde zuführen können. Es kann jeder mal beim eigenen Hallenwart nachfragen, ob diese Werte erreicht werden. Verbindlich vorgeschrieben sind die Anforderungen Raumluft lediglich für den Schulstättenbetrieb, wobei hier in der Berechnung der Anlagen zumeist von 25 Schülern je Halle ausgegangen wird. 
  5. In der Konsequenz bedeutet dies, dass über die raumlufttechnischen Anlagen in den meisten Fällen ein ausreichender Luftaustausch nicht gewährleistet werden kann. Wo immer möglich, ist daher zusätzlich auf manuelle Lüftung zu setzen, vorzugsweise als Querlüftung. Hierzu sind Türen oder Fenster auf zwei sich gegenüber liegenden Hallenseiten zu öffnen. Sofern draußen eine deutliche Windbewegung wahrnehmbar ist, sollte die Öffnung in Windrichtung erfolgen (erhöhte Durchströmungsgeschwindigkeit), ansonsten an Sonnen- und Schattenseite des Gebäudes (erhöhte Strömung durch thermischen Ausgleich zwischen kühlerer Schatten-Luft und wärmerer Sonnen-Luft.
  6. Falls eine Sportstätte einen nutzbaren Außenbereich hat, sollte einzelne Gruppen draußen trainieren.
  7. Ein Vergleich der Anforderungen mit den tatsächlich vorhandenen Gegebenheiten führt zu der Konsequenz, dass Umkleideräume im Regelfall nicht genutzt werden sollten. Wenn es im Einzelfall notwendig ist, dann nur unter strikter Begrenzung der gleichzeitig sich im selben Raum befindlichen Personen (1 pro 20 m²) und permanenter zusätzlicher manueller Lüftung. In der Realität würde dies wohl dazu führen, dass allein für das Umkleiden 3 bis 6 Zeitslots á 5 bis 10 Minuten benötigt würden. 
  8. Toilettenbenutzung: Bei einem mehrstündigen Lehrgang muss auch eine Toilettenbenutzung möglich sein. Um hier eine „Stauung“ während der Pausen zu vermeiden, sollte im Trainingskonzept die Möglichkeit eingeräumt werden, auch während einer Trainingseinheit zur Toilette gehen zu können. „Fenster auf“ gilt auch hier.
  9. Ebenso ergibt sich, dass Zuschauer im Hallenbereich auf den bereits für die Teilnehmer errechneten Außenluftzustrom draufzurechnen sind, was die Luftaustauschbilanz weiter verschlechtert. Zuschauer können daher nur zugelassen werden, wenn es separat belüftete Zuschauerbereiche außerhalb der eigentlichen Halle gibt. Hier sind dann die üblichen Mindestabstände (2 m) einzuhalten oder ein MNS verpflichtend zu tragen.
  10. Veranstaltungsorganisatoren, die nicht aktiv am Lehrgangsbetrieb teilnehmen, sind wie Zuschauer (20 m³/h) zu zählen.
Es ist verständlich, dass insbesondere Eltern von jüngeren Prüfungsteilnehmern gerne an der Prüfung teilnehmen und diese auch mit Fotos dokumentieren wollen. Aus unserer Vereinspraxis empfehlen wir die Festlegung eines „offiziellen Fotografen“, der vorzugsweise selbst Karateka ist und bei dem daher davon ausgegangen werden kann, dass die Aufnahmen mit dem nötigen Respekt gemacht werden. Zum Thema Fotografien“ verweisen wir auf unsere Dokumente „Datenschutz bei Veranstaltungen“ sowie „Fotorechte“. Die gefertigten Aufnahmen werden dann durch einen der organisierenden Vereine den Teilnehmern zur Verfügung gestellt. Unser Webmaster bietet hierfür seine Unterstützung an.

Rahmenprogramm

  1. Die bisherigen Erläuterungen machen deutlich, dass eine Hallenübernachtung eine „ganz schlechte Idee“ ist. Lehrgänge sollten daher so regional ausgerichtet sein, dass die Teilnehmer zu beiden Lehrgangstagen separat anreisen. Da Gruppen aus dem gleichen Verein sowieso bereits durch die Anfahrt einen engeren Kontakt hatten als zu anderen Teilnehmern, spricht jedoch nichts dagegen, wenn je Verein separate Gruppenunterkünfte gebucht werden.
  2. Die beliebten Lehrgangsfeiern stellen ein erhöhtes Übertragungsrisiko dar, da die Lehrgangsteilnehmer hier sowohl enger beieinandersitzen als im Training und diese Enge über einen längeren Zeitraum aufrechterhalten wird. Von Lehrgangsfeiern wird daher abgeraten.
  3. An- und Abreise: Da Mitglieder aus demselben Verein in der Regel auch sonst gemeinsam trainieren, stellt die Anreise per Fahrgemeinschaft innerhalb eines Vereins kein erhöhtes Risiko dar.
  4. Verpflegung: Eine Pausenverpflegung in Form eines Buffets oder Kuchenbasares ist nicht möglich. Eine Darreichung in offener Form birgt Gefährdungspotential durch Ablagerung ausgeatmeter Tröpfchen oder Aerosole, eine abgepackte Verpflegung je einzelnen Teilnehmer ist aus Umweltschutzgründen abzulehnen. Erfrischungen können entweder als verschlossenes Einzelgetränk (Pfandflasche 0,5 bis 0,75 l) oder als Zapfspender (Heißgetränkeautomat 5/10/20 l) angeboten werden. Ein Angebot via Schöpfkelle ist nicht zulässig. 
Anmeldung / Lehrgangs- und Prüfungsgebühren: Die Anmeldung vor Ort und Entrichtung der Gebühren erfolgt jeweils durch einen Verantwortlichen je teilnehmenden Verein. So müssen nur 6 oder 7 Beteiligte zur Kassenstelle des Lehrgangs statt alle Teilnehmer.

Kontaktverfolgung

  1. Wesentliches Ziel der Infektionsbekämpfung ist es, mögliche Verbreitungen schnell zu erkennen und durch Quarantänemaßnahmen zu stoppen. Hierfür ist erforderlich, die Kontakte einer positiv getesteten Person nachzuverfolgen.
  2. Rechtlich gedeckt ist diese „Verarbeitung personenbezogener Daten“ durch Art. 6 Ziffer 1 c der DSGVO (rechtliche Verpflichtung des Verantwortlichen). Diese wiederum ergibt sich aus den jeweiligen Corona-Schutzverordnungen der Bundesländer.
  3. Die ausrichtenden Vereine ermitteln anhand des hier vorliegenden Konzeptes die maximal zulässige Teilnehmerzahl und geben diese in der Ausschreibung bekannt. 
  4. Sofern bereits erkennbar ist, dass die Interessentenzahlen die möglichen Teilnehmerzahlen übersteigen, werden Kontingente je eingeladenen Verein festgelegt.
  5. Durch den ausrichtenden Verein wird eine Meldeliste (Standardliste Lehrgänge SKID) zur Verfügung gestellt, die um die Adresse des Teilnehmers sowie 1 Telefonnummer ergänzt wird.
  6. Meldeschluss für Dojo-Anmeldungen ist eine Woche vor Lehrgangstermin, so dass dann noch bestehende Restplätze in die Einzelanmeldung gehen können. 
  7. Begleitpersonen sind in der Anmeldeliste des Dojos anzugeben.
  8. Sofern durch die baulichen Gegebenheiten Zuschauer zugelassen werden können, sind diese ebenfalls mit einer Kontaktadresse zu erfassen. Dies erfolgt über eine auszufüllende Einzelkarte, damit Besucher keinen Einblick in die Adressdaten anderer Besucher bekommen. 
  9. Der ausführende Verein benennt einen Ansprechpartner innerhalb des Vereins, der die Aufbewahrung der Listen übernimmt. Dieser wird allen Teilnehmern über Aushang im Veranstaltungsgelände, Erwähnung in der Ausschreibung oder Handzettel bekannt gegeben. Wir priorisieren die Verwendung eines Handzettels. Teilnehmern unserer Kinder- und Jugend-Camps ist dieser bereits als „Danach-Zettel“ bekannt, der alle notwendigen Kontaktdaten enthält. Im Falle eines späteren positiven Befundes bei einem Teilnehmer reicht dann die Weitergabe dieses Kontaktzettels an das Gesundheitsamt aus. 
  10. Herausgabe von Daten: Eine Herausgabe der Teilnehmerlisten darf nur an Gesundheitsbehörden und nur auf deren ausdrückliche Anforderung im Rahmen der Kontaktverfolgung eines mit COVID-19 Infizierten erfolgen, da ausschließlich dieser Verwendungszweck der Daten gegenüber dem Betroffenen erklärt wurde.
  11. Aufbewahrungsfrist: Sofern sich nicht aus anderen berechtigten Interessen oder Pflichten (z. B. im Rahmen der Buchhaltung, Nachweispflichten für öffentliche Förderung) längere Aufbewahrungszeiten ergeben, sind die Teilnehmerlisten nach 3 Wochen zu vernichten. 

 

Verfasser: Thomas Lilienthal, Hygienebeauftragter SFV Feuerblume e. V.
 Co-Autorin: Jana Lilienthal, Vorstand & Trainerin SFV Feuerblume e. V.