Hygienekonzept S.K.I.D. - Lehrgang Sachsen am 27. und 28.11.2021 in Dresden

Ausfall

Aufgrund der Beschränkungen der 28. Corona-Schutz-Verordnung für Sachsen findet der Lehrgang nicht statt.

Das nachfolgende Konzept entspricht der "Regelungsüberischt: Was gilt für Einrichtungen und Angebote?" des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und gesellschaftlichen Zusammenhalt, abgerufen am 09.11.2021.

Hinweis: Der Lehrgang findet am 27. und 28.11.2021 statt, also nach dem Auslaufen der aktuellen Verordnung am 21.11.2021. Einzelne Bestandteile müssen daher kurzfristig noch angepasst werden.

1. Grundsatz

b1) Verantwortlicher

Karate-Dojo Torii Dresden e. V.
vertreten durch den 1. Vorstand Mario Bähr
Am Alten Bahndamm 41
01328 Dresden
Telefon: 0176-39899755
E-Mail: karate-dresden@gmx.de

b2) Konzepterstellung

Thomas Lilienthal
Hygieneverantwortlicher des
Sportförderverein Feuerblume e. V. 
Kohlbergstraße 7 
01796 Pirna 
Tel. 03501-4775759 
E-Mail: info@hanabi-pirna.de

c) Sportstätte

  • Sporthalle Julius-Ambrosius-Hülße-Gymnasium, Tornaer Str. 9, 01237 Dresden

d) Definition Kinder unter 6 Jahre, Kinder bis 16 Jahre, Kinder, die der schulischen Testpflicht unterliegen

Die Verordnungen enthalten für Kinder und Jugendliche unterschiedliche Begrifflichkeiten und Altersgrenzen in einzelnen Regelungsbereichen. 

  1. Kinder unter 6 Jahre sind alle Kinder, die maximal 5 Jahre alt sind. Diese sind generell von der Testpflicht / Nachweis eines negativen Testergebnisses befreit
  2. Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind alle Kinder und Jugendlichen, die 15 oder jünger sind.
  3. Schülerinnen und Schüler, die einer Testpflicht nach der Schul- und Kita-Coronaverordnung unterliegen. Dies sind alle Kinder und Jugendlichen, die in der Schule getestet werden, auch wenn diese bereits 16 Jahre oder älter sind.

Das Ganze klingt kompliziert und wird es auch bei der Überlastungsstufe. Während bei "Vorwarnstufe" noch alle Schüler als getestet gelten und dieser Testnachweis einen Impfnachweis ersetzt, ist bei "Überlastungsstufe" der selbe Schul-Test nur noch für 15-jährige gültig. Alle älteren Schüler müssen "geimpft/genesen" sein, wenn sie am Lehrgang teilnehmen wollen.

2. allgemeine Hygienebestimmungen

  • Nur Personen ohne typische Symptome, die auf eine SARS-CoV-2 Infektion hinweisen, dürfen das Trainingsangebot nutzen.
  • Die Husten- und Niesetikette ist einzuhalten.
  • In der Sportstätte besteht die Möglichkeit, sich nach dem Betreten die Hände zu waschen.
  • Verwendete Trainingsgeräte werden regelmäßig gereinigt. Die Reinigung der Sportstätte erfolgt durch den Hallenbetreiber.

3. Kontakterfassung

Eine Teilnahme an der Veranstaltung ist nur nach vorheriger Anmeldung möglich. Hierzu werden Name, Adresse und entweder Telefonnummer oder Mail-Adresse gespeichert und für eine eventuelle Kontaktverfolgung durch das Gesundheitsamt bereitgestellt. Die Teilnehmerlisten werden 4 Wochen nach der Veranstaltung vernichtet und nicht für andere Zwecke verwendet.

4. Maskenpflicht

Es besteht die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung (mindestens OP-Maske) auf dem gesamten Gelände, also Innen- und Außenbereich. Von der Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung sind Personen befreit, die sich sportlich betätigen, also innerhalb der Trainingshalle aktiv am Lehrgang teilnehmen. Personen, die über ein medizinisches Attest zur generellen Befreiung von der Maskenpflicht haben, müssen dieses bei sich führen und auf Verlangen vorweisen (Bitte bereits in der Anmeldung vermerken).

Gruppenfotos gelten nicht als sportliche Betätigung, hier ist also eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen, sofern das Gruppenfoto in der Halle aufgenommen wird. 

5. Abstand

Als freiwillige Maßnahme begrenzt der Ausrichter die Teilnehmerzahlen am Lehrgang auf Basis der Größe der Trainingsstätte und der vorhandenen Lüftungsanlage auf 80 Teilnehmer.

6. Lüften

  • Die Lüftungsanlage der Halle wird auf maximaler Leistungsstufe betrieben.
  • Bei Bedarf erfolgt zusätzliche Querlüftung via gegenüberliegender Fenster/Türen.

7. Erfordernis von Nachweisen / Zutritt zum Lehrgang

Für die Vorwarnstufe und die Überlastungsstufe gelten unterschiedliche Regelungen zu 2G und 3G. Diese werden nachfolgend erläutert. 

Hinweis: Regelungen dieser beiden Stufen sind am 21.11.2021 auf die neue Verordnung anzupassen.

7.1 erforderliche Nachweise bei Vorwarnstufe

Bei Erreichen der Vorwarnstufe nach §8 der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung gilt für den Sport in Innenräumen:

  • Test-, Impf- oder Genesenennachweis (3G) erforderlich 
    • ausgenommen Kinder unter 6 Jahren sowie Kinder ab 6 Jahren, die noch nicht zur Schule gehen 
    • ausgenommen Schülerinnen und Schüler ohne Altersbegrenzung, die der Testpflicht nach Schul-Kita-Verordnung unterliegen

Es dürfen also teilnehmen:

  1. alle Kinder
  2. alle Schülerinnen und Schüler
  3. alle anderen Personen mit Impf-, Genesenen- oder Testnachweis

7.2 erforderliche Nachweise bei Überlastungsstufe

Bei Erreichen der Überlastungsstufe nach §9 der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung gilt für den Sport in Innenräumen:

  • Impf- oder Genesenennachweis (2G) erforderlich 
    • ausgenommen Kinder unter 6 Jahren sowie Kinder ab 6 Jahren, die noch nicht zur Schule gehen 
    • ausgenommen Schülerinnen und Schüler bis unter 16 Jahre, die der Testpflicht nach Schul-Kita-Verordnung unterliegen
    • ausgenommen impfunfähige Personen, die hierzu eine ärztliche Bescheinigung und einen aktuellen negativen Test vorlegen.

Es dürfen also teilnehmen:

  1. alle Kinder
  2. alle Schülerinnen und Schüler unter 16 Jahre
  3. Impfunfähige Personen mit ärztlicher Bescheinigung und aktuellem Negativtest
  4. alle anderen Personen mit Impf- oder Genesenennachweis

8. Begleitveranstaltungen

Für die Lehrgangsfeier im Espitas sind die Schutzvorschriften der Veranstaltungsstätte zu beachten. Diese können hinsichtlich der Teilnehmerzahl und der Zugangsbedingungen vom Hygienekonzept für den Lehrgang abweichen.

9. Übernachtungen

Für Übernachtungen sind die Schutzvorschriften der Beherbergungsbetriebe zu beachten. Diese können hinsichtlich der Teilnehmerzahl und der Zugangsbedingungen vom Hygienekonzept für den Lehrgang abweichen.