7-Tage Inzidenz vom

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Quelle: Robert-Koch-Institut (RKI), Lizenz: dl-de/by-2-0

Entwicklung im 14-Tage-Vergleich (Inzidenz Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Bettenbelegung Freistaat Sachsen)

Datum07.11.08.11.09.11.10.11.11.11.12.11.13.11.14.11.15.11.
16.11.17.11.18.11.19.11.20.11.
Inzidenz
U10/10-35/Ü35
865,06924,31864,25742,88886,311030,971146,21153,551303,111362,361260,611369,721047,72*1536,03
Intensivbetten 180/420256268269288317291306315330343357369385
Normalbetten 650/1300973106111491189120412171200128113911524152016151638
Hospitalisierung
Ü3/Ü6/Ü9
13,8513,7313,2111,9111,8111,3410,6210,019,768,116,384,142,39

* Problem bei Datenübermittlung Sachsen->RKI


Hygienekonzept nach 27. Sächsischer Corona-Schutz-Verordnung vom 05.11.2021

1. Grundsatz

b) Verantwortlicher

Sportförderverein Feuerblume e. V.
vertreten durch den Vorstand Jana Lilienthal
Kohlbergstraße 7
01796 Pirna
Tel. 03501-4775759
E-Mail: info@hanabi-pirna.de

c) Sportstätten

  • 01796 Pirna, Turnhalle Pestalozzi-OS, Schulstraße 10
  • 01796 Pirna, Gymnastikraum Turnhalle Schiller-Gymnasium, Seminarstraße 11
  • 01809 Dohna, Turnhalle Marie-Curie-OS, Burgstraße 15
  • 01796 Pirna, Kohlbergstraße 7, Außengelände mit abgegrenzten Trainingsbereichen

d) Definition Kinder unter 6 Jahre, Kinder bis 16 Jahre, Kinder, die der schulischen Testpflicht unterliegen

Die Verordnungen enthalten für Kinder und Jugendliche unterschiedliche Begrifflichkeiten und Altersgrenzen in einzelnen Regelungsbereichen. 

  1. Kinder unter 6 Jahre sind alle Kinder, die maximal 5 Jahre alt sind. Diese sind generell von der Testpflicht / Nachweis eines negativen Testergebnisses befreit
  2. Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind alle Kinder und Jugendlichen, die 15 oder jünger sind.
  3. Schülerinnen und Schüler, die einer Testpflicht nach der Schul- und Kita-Coronaverordnung unterliegen. Dies sind alle Kinder und Jugendlichen, die in der Schule getestet werden, auch wenn diese bereits 16 Jahre oder älter sind.

Das Ganze klingt kompliziert und wird es auch spätestens beim Erreichen der Überlastungsstufe. Während bei "Inzidenz über 35" und "Vorwarnstufe" noch alle Schüler als getestet gelten, ist bei "Überlastungsstufe" der selbe Schul-Test nur noch für 15-jährige gültig. Alle älteren Schüler müssen dann "geimpft/genesen" sein, wenn sie am Training in Innenräumen teilnehmen wollen.

e) Verfahren bei nachträglichem positivem Test

Sollte ein Teilnehmer an einer Trainingseinheit oder sonstigen Veranstaltung des Vereins in zeitlichem Zusammenhang mit dem Training positiv auf SARS-CoV-2 getestet werden, bitten wir um Mitteilung an den Verein. Wir bereiten dann die Kontaktverfolgungsliste zur Übergabe an das Gesundheitsamt vor und informieren alle Teilnehmer am betreffenden Training anonym über "eine positive Testung". 

Vereinsmitglieder, die vom Gesundheitsamt zu Kontakten befragt werden, verweisen bitte auf uns. Das GA erhält dann auf Anforderung alle notwendigen Kontaktdaten der Teilnehmer am Training oder der Veranstaltung.

2. allgemeine Hygienebestimmungen

  • Nur Personen ohne typische Symptome, die auf eine SARS-CoV-2 Infektion hinweisen, dürfen das Trainingsangebot nutzen.
  • Die Husten- und Niesetikette ist einzuhalten.
  • In den Sportstätten besteht die Möglichkeit, sich nach dem Betreten die Hände zu waschen.
  • Verwendete Trainingsgeräte werden regelmäßig gereinigt. Die Reinigung der Sportstätten erfolgt durch die Hallenbetreiber.

3. Kontakterfassung

  • Trainingsteilnehmer werden generell per Anwesenheitsliste in der Vereinsapp erfasst (Kontaktdaten sind hinterlegt). 
  • Gastteilnehmer hinterlegen die Kontaktdaten via E-Mail vorab.

4. Maskenpflicht

Unsere regulären Trainingsstätten befinden sich in Schulgebäuden. Maßgeblich ist daher zunächst die Sächsische Schul-Kita-Schutz-Verordnung.

Diese enthält in §4 Absatz 1 Ziffer 3 eine generelle Maskenpflicht für Schulgebäude und Schulgelände. Diese gilt nach §4 Absatz 1 Ziffer 3 Buchstabe c nicht für den Aufenthalt außerhalb der Unterrichts- und Betreuungszeiten, was für uns zutrifft.

Nach SchulKitaCoVO besteht daher keine Maskenpflicht.

Zusätzlich sind die Regelungen der Sächsischen CoronaSchVO zu beachten:

  • Befreiung von der Maskenpflicht für Personen, die sich sportlich betätigen (§6 Absatz 2 Satz 1 Ziffer 6a)
  • Verpflichtung zum Tragen eines MNS in geschlossenen Räumen, sofern es sich um öffentlich zugängliche Verkehrsflächen handelt (§6 Absatz 3 Satz 1 Ziffer 1). 

Im Ergebnis ergibt sich daraus, dass auf dem Schulgelände keine Maskenpflicht gilt.
Innerhalb des Gebäudes ist eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen außerhalb der sportlichen Betätigung. Dies betrifft den Weg vom Eingang zu den Umkleiden/Toiletten (wegen Händewaschen) sowie den Weg von den Umkleiden/Toiletten zur Turnhalle selbst sowie umgekehrt. In der Turnhalle gehen wir davon aus, dass jedes Vereinsmitglied sich sportlich betätigt, und sei es nur mit einem Hüpfen auf der Stelle. Hinweis: Die Maskenpflicht greift erst bei bestimmten Stufen der Schutzverordnung.

5. Abstand

als freiwillige Maßnahme begrenzt der Verein die Teilnehmerzahlen am Training auf Basis der Größe der jeweiligen Trainingsstätte sowie der Mindestleistung der jeweils vorhandenen Lüftungsanlage.

  • Turnhalle Pestalozzi-OS: 30 Teilnehmer
  • Gymnastikraum Schiller-Gymnasium: 6 Teilnehmer
  • Turnhalle Marie-Curie-OS: 20 Teilnehmer
  • Außengelände Kohlbergstraße: 5 abgegrenzte Trainingsbereiche 

6. Lüften

  • Lüftungsanlagen der Hallen werden auf maximaler Leistungsstufe betrieben.
  • Bei Bedarf erfolgt zusätzliche Querlüftung via gegenüberliegender Fenster/Türen.

7. Impf-, Genesenen- oder Testnachweise

Nachweise über die vollständige Impfung oder eine bereits überstandene Erkrankung sind dem Verein einmalig vorzulegen. Nach Einsichtnahme wird der Impfstatus in der Vereinsverwaltung dauerhaft hinterlegt (Genesene mit Ablaufdatum 180 Tage nach positivem PCR-Test). 

Kinder und Jugendliche, die der regelmäßigen Testpflicht in der Schule unterliegen, sind von der Nachweispflicht Test befreit.

Alle anderen Teilnehmer an Trainingseinheiten oder Veranstaltungen des Vereins sind zur Vorlage eines negativen Testergebnisses verpflichtet, soweit dies in den nachfolgenden Zusatzregeln verbindlich vorgeschrieben ist.
In beschränktem Umfang können vom Verein auch Selbsttests nach § 2 Nummer 7 COVID-19-Schutzausnahme-VO (Eigentest unter Aufsicht) zur Verfügung gestellt werden. Der Test muss dann vor Trainingsbeginn erfolgen, ein Betreten der Halle ist erst nach Vorliegen des negativen Testergebnisses gestattet.

Soweit ein Impf- oder Genesenennachweis erforderlich ist, ist für Kinder unter 16 Jahren (also bis 15 Jahre alt) ein Testnachweis gleichwertig

Nachweis eines negativen Testes für Personen ab 16 Jahre, die aus gesundheitlichen Gründen keine Impfempfehlung der STIKO haben. Hierzu ist ergänzend eine ärztliche Bescheinigung nach §4 Absatz 2 Satz 1 Ziffer 2 Sächsischer Corona-Schutz-VO vorzulegen.

7.1 2G-Optionsmodell unterhalb der Überlastungsstufe

Der Verein verzichtet auf das 2G-Optionsmodell.

8. Zusatzregeln Sport in Innenräumen

Die Zusatzregeln Sport in Innenräumen entsprechen der "Regelungsübersicht: Was gilt für Einrichtungen und Angebote?" des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und gesellschaftlichen Zusammenhalt, abgerufen am 09.11.2021.

8.1 Basisschutzmaßnahmen bei einer Inzidenz unter 10

  • kein MNS erforderlich
  • kein 3G-Nachweis erforderlich
  • Kontakterfassung als freiwillige Maßnahme des Vereins

8.2 Maßnahmen bei einer Inzidenz zwischen 10 und 35

  • MNS erforderlich außerhalb der sportlichen Betätigung
  • kein 3G-Nachweis erforderlich
  • Kontakterfassung als freiwillige Maßnahme des Vereins

8.3 Maßnahmen bei einer Inzidenz über 35

  • MNS erforderlich außerhalb der sportlichen Betätigung
  • Test-, Impf- oder Genesenennachweis (3Gerforderlich
    • ausgenommen Kinder unter 6 Jahren sowie Kinder ab 6 Jahren, die noch nicht zur Schule gehen
    • ausgenommen Schülerinnen und Schüler ohne Altersbegrenzung, die der Testpflicht nach Schul-Kita-Verordnung unterliegen
  • Kontakterfassung erforderlich

8.4 Maßnahmen bei Vorwarnstufe

  • MNS erforderlich, wenn keine sportliche Betätigung erfolgt
  • Test-, Impf- oder Genesenennachweis (3Gerforderlich
    • ausgenommen Kinder unter 6 Jahren sowie Kinder ab 6 Jahren, die noch nicht zur Schule gehen
    • ausgenommen Schülerinnen und Schüler ohne Altersbegrenzung, die der Testpflicht nach Schul-Kita-Verordnung unterliegen
  • Kontakterfassung erforderlich

8.5 Maßnahmen bei Überlastungsstufe

  • MNS erforderlich, wenn keine sportliche Betätigung erfolgt
  • Impf- oder Genesenennachweis (2G) erforderlich
    • ausgenommenen Kinder unter 6 Jahren sowie Kinder ab 6 Jahren, die noch nicht zur Schule gehen
    • ausgenommen Schülerinnen und Schüler bis unter 16 Jahren, die der Testpflicht nach Schul-Kita-Verordnung unterliegen
    • ausgenommen impfunfähige Personen, die hierzu eine ärztliche Bescheinigung und aktuellen negativen Test vorlegen. 
  • Kontakterfassung erforderlich

9. Angebot für Ungeimpfte ab Überlastungsstufe

Ab der Überlastungsstufe können Personen ab 16 Jahren, die keinen Impf- oder Genesenennachweis haben, nicht mehr an Sportveranstaltungen in Innenräumen teilnehmen. Für diese Personen gelten gleichzeitig die Kontaktbeschränkungen nach §8 und 9 SächsCoronaSchVO. 

Wir bitten um Verständnis bei denjenigen Mitgliedern, die hiervon betroffen sind. Eine Entscheidung für oder gegen das Impfen sollte jeder selbst und ohne äußeren Zwang treffen können. Wir respektieren, dass sich einzelne Mitglieder gegen eine Impfung entscheiden. 

Für diese Personengruppe werden wir ab Eintreffen der Überlastungsstufe ein Außentraining auf der Kohlbergstraße 7 anbieten. Genaue Termine geben wir noch individuell (nur gegenüber den jeweils Betroffenen) an. Hierbei gilt:

  • Auf dem Gelände sind abgegrenzte Bereiche für ein Individual- oder Kleingruppentraining markiert.
  • Während der Geltung der Überlastungsstufe dürfen sich innerhalb eines Trainingsbereiches maximal 1 Hausstand (inklusive Partner oder Partnerin sowie deren Kinder) sowie eine weitere Person aufhalten.
  • Beim Betreten und Verlassen sowie während des Trainings ist darauf zu achten, dass benachbarte abgegrenzte Trainingsbereiche nicht betreten werden.