Hygienekonzept Individualsport November
Rechtsgrundlage dieses Hygienekonzeptes sind:
- die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung vom 30. Oktober 2020
- die Anordnung von Hygieneauflagen zur Verhinderung der Verbreitung des Corona-Virus vom 30. Oktober 2020
Bezug genommen wird auf:
- vereinsinternes Hygienekonzept H-A-L-K-A vom September 2020
- Landessportbund Sachsen FAQ zu Corona (abgerufen 04.11.2020)
1. allgemeine Feststellung
In §4 der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung vom 30.10.2020 ist geregelt, welche Einrichtungen und Angebote nicht geöffnet und betrieben werden können. Unter Ziffer 6 sind hierzu aufgeführt:
"Anlagen und Einrichtungen des Freizeit- und Amateursportbetriebs mit Ausnahme des Individualsports allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand und des Schulsports. Dies gilt nicht für das für Individualsportarten organisierte Training sowie deren Sportwettkämpfe ohne Publikum sowie für Sportlerinnen und Sportler,
a) für die ein Arbeitsvertrag besteht, der sie zu einer sportlichen Leistung gegen ein Entgelt verpflichtet und dieses überwiegend zur Sicherung des Lebensunterhalts dient, oder
b) die dem Bundeskader (Olympiakader, Perspektivkader, Nachwuchskader 1) und Nachwuchskader 2 des Deutschen Olympischen Sportbundes oder dem Spitzenkader des Deutschen Behindertensportverbandes angehören oder die Kader in einem Nachwuchsleistungszentrum im Freistaat Sachsen;"
Gegenüber dem Landesportbund Sachsen hat das Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt mit E-Mail vom 02.11.2020 bestätigt, dass das organisierte Training für Individualsportarten nicht unter das allgemeine Betreibungsverbot nach § 4 fällt.
2. Besondere Feststellungen
- Schlüsselhoheit über unsere Trainingsstätten haben die jeweiligen Hallenbetreiber. Sowohl vom Landkreis, der Stadt Pirna als auch der Stadt Dohna haben wir- teilweise bereits vor Inkrafttreten der aktuellen Corona-Schutz-Verordnung - entsprechende Nutzungsuntersagungen erhalten.
- Es kann daher auf und in Sportstätten kein organisiertes Training für Individualsportarten stattfinden.
- Wir bitten unsere Mitglieder, für sich selbst in eigener Häuslichkeit zu trainieren. Bitte beachtet, dass sich in eigener Häuslichkeit (also Garten, Hinterhof, private Wiese etc.) nur maximal 10 Personen aus zwei Haushalten oder aber 5 Personen aus verschiedenen Haushalten treffen dürfen.