Hygienekonzept für das Kinder- und Jugend-Camp Dohna 2021

Aktualitätshinweis

Das Hygienekonzept in der Version vom 23.05.2021 wurde am 06.06.2021 durch das Landratsamt wie folgt genehmigt:

"... die von Ihnen geplante Veranstaltung ist nach derzeitiger Verordnungslage entsprechend §22a und § 19 Abs. 3 Nr. 3 und 4 SächsCoronaSchVO zulässig, wenn Sie die maximale Gruppengrößen von 30 Personen und entsprechende Testpflichten beachten."

§22a der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung beinhaltet Angebote der Kinder-, Familien- und Jugenderholung. Auflagen sind hier Hygienekonzept, Kontaktverfolgung und Negativtest. Es gibt jedoch keine Begrenzung hinsichtlich der Personenzahl. 

§19 betrifft den Sport, hier müssen wir beachten, dass die Sportgruppen sowohl draußen als auch in der Halle nicht größer als 30 Personen werden, außerdem ist für den Kontaktsport draußen sowie den Hallensport ein Negativtest erforderlich zusätzlich zu Hygienekonzept und Kontaktverfolgung. Das lässt sich aber organisatorisch aufgrund der zur Verfügung stehenden Außenflächen problemlos umsetzen.

Die aktuelle Corona-Schutz-Verordnung vom 22.06.2021 setzt einen anderen Rahmen, so dass das Hygienekonzept zu überarbeiten war.

 Die "Genehmigungsversion" vom 23.05.2021 stellen wir als Download zur Verfügung.

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