Hygienekonzept zur Wiederaufnahme Trainingsbetrieb

Gemäß Corona-Schutz-Verordnung des Freistaates Sachsen vom 12.05.2020 (gültig ab 15. Mai 2020 bis 05.Juni 2020) ist es erlaubt, Sportstätten ohne Publikum zu öffnen (§6 Absatz 2 Ziff. 16). Mittels dieses Hygienekonzeptes regeln wir die Teilnahme am Trainingsbetrieb während der Gültigkeitsdauer dieser Verordnung. Das Hygienekonzept ist gleichzeitig Grundlage zur Antragstellung auf Genehmigung der Nutzung der Hallenzeiten an die jeweiligen Vermieter.

Grundlegendes

  1. Wer krank ist oder sich krank fühlt, nimmt nicht am Training teil.
  2. Diejenigen, die durch Covid-19 besonders gefährdet sind, nehmen nicht am Training teil (chronisch Erkrankte, Asthmatiker, geschwächtes Immunsystem
  3. Allgemeine Hygieneregeln wie Händewaschen, Niesetikette und Mindestabstand sind einzuhalten

Details

  1. Sport bedeutet Bewegung. Um immer einen ausreichenden Mindestabstand zu haben, muss jedem Teilnehmer am Training eine freie Fläche von 20 m² zur Verfügung stehen. Damit ergeben sich folgende maximale Teilnehmerzahlen für die einzelnen Trainingsstätten: 
    1. Montag, BSZ-Technik Pirna, Karate, Feldgröße ca. 27 x 15 m: max. 20 Teilnehmer.
      Trainingseinheit 1: 17:00 – 18:00 Uhr nur Anfänger
      Trainingseinheit 2: 18:00 – 20:00 Uhr alle außer Anfänger

      Wegen Nutzung als Abstrichambulanz steht uns diese Trainingszeit noch nicht zur Verfügung.
    2. Dienstag, Gymnastikraum Schillergymnasium Pirna, Karate, 
      Wegen Eigenbedarfs des Schillergymnasiums kann die Stadt uns diese Trainingszeit nicht zur Verfügung stellen.
    3. Mittwoch, Außengelände der Marie-Curie-OS Dohna, Karate, Kleinfeld Fußball ca. 22 x 15 m + Basketballfeld ca. 22 x 12 m: maximal 25 Teilnehmer
      Trainingseinheit: 17:30 – 18:45 Uhr
      Die Sporthalle wird von    der Stadt Dohna für Sitzungen des Stadtrates benötigt.
      Bei    Regen dürfen wir die Halle nutzen, Tische und Stühle sind beiseite zu räumen    und nach Trainingsende wieder hinzustellen (Foto oder Skizze anfertigen,    alternativ Tanzbodentape zur Markierung der Bestuhlung verwenden).    
    4. Mittwoch, Außengelände der Marie-Curie-OS Dohna, Karate, Kleinfeld Basketball ca. 22 x 12 m: maximal 13 Teilnehmer
      Trainingseinheit: 18:45 – 20:00 Uhr
      Die Sporthalle wird von der Stadt Dohna für Sitzungen des Stadtrates benötigt.
      Bei  Regen dürfen wir die Halle nutzen, Tische und Stühle sind beiseite zu räumen und nach Trainingsende wieder hinzustellen (Foto oder Skizze anfertigen,    alternativ Tanzbodentape zur Markierung der Bestuhlung verwenden).    
    5. Mittwoch, Außengelände der Marie-Curie-OS, Dohna, Kleinfeld    Fußball, AROHA, ca. 22 x 15 m: maximal 16 Teilnehmer. Das Training erfolgt mit Musik, eine mobile Anlage stellt uns die Stadt Dohna zur Verfügung.
      Bei Regen dürfen wir die Halle nutzen, Tische und Stühle    sind beiseite zu räumen und nach Trainingsende wieder hinzustellen (Foto    oder Skizze anfertigen, alternativ Tanzbodentape zur Markierung der    Bestuhlung verwenden).
      Trainingseinheit: 19.00 – 20:00 Uhr      
    6. Freitag, Lessing-GS Pirna, Karate, genehmigt ab 05.06.2020,
      Halle     Feldgröße ca. 20 x 11 m: 8 Teilnehmer + 1 Übungsleiter
      Schulhof, ca. 15 x 15 m: 10 Teilnehmer + 1    Übungsleiter
      Trainingseinheit 1: 18.00 – 19:00 Uhr
      Trainingseinheit 2:    19:00 – 20:00 Uhr
  2. Die Teilnehmerzahlen unter (1.) stehen unter Vorbehalt gesonderter Auflagen der jeweiligen Hallenbetreiber als Vermieter (Landkreis, Stadt Pirna, Stadt Dohna). 
  3. Die Teilnahme ist nur nach vorheriger Anmeldung (Telefon, Mail, SMS) beim Übungsleiter zulässig. Wir möchten jedem Vereinsmitglied die Möglichkeit bieten, pro Woche eine Stunde Training zu absolvieren. Wir appellieren daher an die Fairness unserer Mitglieder, sich auch zunächst nur für einen Trainingsslot pro Woche anzumelden. Freie Slots können kurzfristig dazu gebucht werden.
  4. Zuschauer sind nicht zugelassen, Begleitpersonen müssen daher die Trainingsstätte wieder verlassen.
  5. Die Nutzung der Umkleidekabinen entfällt, also bitte fertig angezogen zum Training (Karate-Gi mit Obi oder Sportkleidung) erscheinen
  6. Toiletten der Sporteinrichtungen dürfen benutzt werden, hierbei sind die allgemeinen Hygieneregeln einzuhalten.
  7. Fenster auf! Das Virus wird durch die Luft übertragen, daher ist bei Innensportstätten für ständigen Luftwechsel zu sorgen.
    Im „Schimmelpilz-Leitfaden“ des Umweltbundesamtes (UBA 2002, Autorengruppe Innenraumlufthygienekommission) wird im Abschnitt B-2.1 u. a. auf die Lüftung im Schulbereich eingegangen. Die Luftwechselraten liegen hier zwischen 0,3 pro Stunde (Fenster in Kippstellung) bis zu 50 pro Stunde (mehrere gegenüberliegende Fenster in Querlüftung.
    Für den Hallensportbereich muss man berücksichtigen, dass oftmals nicht alle Fenster geöffnet werden können oder aus baulicher Sicht eine Querlüftung nicht möglich ist. Aber bereits eine einseitige Lüftung oder Lüftung nur auf Kippstellung sorgt für einen Luftaustausch, durch den die Virenlast je m³ Raumluft sinkt.
  8. Es werden wie gewohnt Teilnehmerlisten geführt und vom Verein verwahrt. Eine Herausgabe erfolgt nur auf Anforderung der Gesundheitsbehörden im Rahmen notwendiger Kontaktverfolgung von Infizierten.
    Sofern ein Vereinsmitglied im Rahmen eines Infektionsverdachtes vom Gesundheitsamt im Rahmen der Kontaktverfolgung befragt wird, soll auf den Verein als Ansprechpartner verwiesen werden.
    Die Datenschutzordnung des Vereins ist noch um einen entsprechenden Passus zu ergänzen (Abschnitt 5. Verarbeitung personenbezogener Daten und Übermittlung, neue Unterziffer 5.10.a Übermittlung an sonstige Behörden, Verweis auf Art. 6 (1) c DSGVO [rechtliche Verpflichtung], alternativ Buchstabe d [lebenswichtige Interessen]). Die konkrete Ausformulierung obliegt dem Verantwortlichen für die Datenverarbeitung.
  9. Um auch auf dem Hin- und Rückweg das Risiko zu minimieren, soll auf Fahrgemeinschaften verzichtet werden.
  10. Für die Mitglieder wird ein „Hygienekonzept – kompakt“ von maximal einer Seite erstellt, welches die hier getroffenen Regeln in leicht verständlicher Sprache zusammenfasst.

Der Vorstand, 17.05.2020
aktualisiert am 19.05.2020, Genehmigung des Konzeptes durch Stadt Pirna und Stadt Dohna mit Auflagen.
aktualisiert am 27.05.2020, Anpassung Dohna, 2. Trainingseinheit Karate