Regelungen für den Sport in der aktuellen Corona-Schutzverordnung

Wir fassen die für den Zeitraum 31. Mai bis 13. Juni 2021 geltenden Regelungen der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung vom 26.05.2021 zusammen. 

Da erneut verschiedene Grenzen zu einzelnen Beschränkungen oder Freigaben existieren und zusätzlich auch die "Bundesnotbremse" zu beachten ist, werden wir die jeweils aktuellen Erlaubnisse bei den Trainingsterminen und/oder auf unserer Startseite veröffentlichen.

1. Gültigkeit

Die neue Verordnung gilt vom 31.05.2021 bis 13.06.2021. Für den Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge ist zu beachten, dass wir noch nicht aus der "roten Zone" der Bundesnotbremse raus sind. Hierfür bräuchten wir 5 Tage unter 100. Dies werden wir wohl am Montag erreichen, so dass wir ab 01.06. auf die neue Verordnung zurückgreifgen können.

2. bei Inzidenz < 100

Sport von Gruppen von bis zu 20 Minderjährigen im Außenbereich ist möglich.

  • betrifft alle unter 18-Jährigen
  • Außenbereich = keine Sportstätte, sondern Wiese oder sonstige Freifläche. Das Freigelände auf der Kohlbergstraße kann für eine solche Anzahl an Sportlern nicht genutzt werden. Die Grundstückseigentümer haben in den letzten 14 Monaten (JA, seit April 2020 trainieren wir schon in zulässigen Kleinstgruppen fast jeden Tag dort) viel Verständnis gezeigt, aber so langsam kommen wir an die Grenze des Zumutbaren.
  • keine Kontaktverfolgung
  • keine Testpflicht für Teilnehmer
  • Testpflicht für Anleitungspersonen

Kontaktfreier Sport auf Außensportanlagen in Gruppen mit bis zu 30 Personen unter Maßgabe der Kontakterfassung ist erlaubt.

  • gilt unabhängig vom Alter
  • gilt nur auf Außensportanlagen -> Dohna JA, Kohlbergstraße -> NEIN
  • nur kontaktfreier Sport
  • Kontaktverfolgung
  • Testpflicht für Anleitungspersonen

Kontaktfreier Sport auf Innensportanlagen mit bis zu 30 Personen unter Maßgabe der Kontakterfassung und Testpflicht ist erlaubt.

  • gilt unabhängig vom Alter
  • Kontaktverfolgung
  • Vorlage eines tagesaktuellenTestes oder einer Testbefreiung von allen Teilnehmern

Aufgrund des Kontrollaufwandes "tagesaktueller Test" verzichten wir vorläufig auf diese Option.

Kontaktsport auf Außensportanlagen mit bis zu 30 Personen unter Maßgabe der Kontakterfassung und Testpflicht ist erlaubt.

  • gilt unabhängig vom Alter
  • Außensportanlage! Dohna ->JA, Kohlbergstraße ->Nein
  • Kontaktverfolgung
  • Vorlage eines tagesaktuellen Tests oder Testbefreiung durch alle Teilnehmer

Aufgrund des Kontrollaufwandes "tagesaktueller Test" verzichten wir vorläufig auf diese Option.

3. bei Inzidenz < 50

Kontaktsport auf Innensportanlagen mit bis zu 30 Personen

  • Kontaktverfolgung
  • tagesaktueller Test für alle Teilnehmer

Sportveranstaltungen

  • mit Publikum
  • tagesaktueller Test
  • Hygienekonzept
  • Kontaktverfolgung

Hier tauchen - wieder einmal - Fragen auf:

  1. Welche Begrenzung gilt für die Anzahl der Sportler?
  2. Welche Begrenzung gilt für die Anzahl der Zuschauer?
  3. Ist der tagesaktuelle Test auch für Teilnehmer einer Außensportveranstaltung notwendig?
  4. Reicht es aus, wenn ein Hygienekonzept vorliegt oder muss es genehmigt werden?

4. bei Inzidenz < 35

  • gilt ab 14 Tage unter 35
  • Entfall der Testpflicht für alle oben aufgeführten Varianten
  • Sofern auf Sportveranstaltungen der Mindestabstand von 1,5 m unterschritten wird, ist dort weiterhin ein Test erforderlich.