Hygienekonzept nach Sächsischer Corona-Schutz-Verordnung vom 31.03. / 26.04.2022 / 12.07.2022 / 11.09.2022 / 29.09.2022

Hinweis: Das Hygienekonzept vom 31.03.2022 wird unverändert fortgeschrieben.

1. Grundsatz

b) Verantwortlicher

Sportförderverein Feuerblume e. V.
vertreten durch den Vorstand Jana Lilienthal
Kohlbergstraße 7
01796 Pirna
Tel. 03501-4775759
E-Mail: info@hanabi-pirna.de

c) Sportstätten

  • 01796 Pirna, Turnhalle Pestalozzi-OS, Schulstraße 10
  • 01809 Dohna, Turnhalle Marie-Curie-OS, Burgstraße 15
  • 01796 Pirna, Gymnastikraum der Turnhalle Schillergymnasium, Seminarstraße 9

d) Definition Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres

Hierunter fallen alle Kinder und Jugendlichen, die 17 Jahre oder jünger sind.

e) Verfahren bei nachträglichem positivem Test

Sollte ein Teilnehmer an einer Trainingseinheit des Vereins in zeitlichem Zusammenhang mit dem Training positiv auf SARS-CoV-2 getestet werden, bitten wir um Mitteilung an den Verein. Wir bereiten dann die Kontaktverfolgungsliste zur Übergabe an das Gesundheitsamt vor und informieren alle Teilnehmer am betreffenden Training anonym über "eine positive Testung". 

Vereinsmitglieder, die vom Gesundheitsamt zu Kontakten befragt werden, verweisen bitte auf uns. Das GA erhält dann auf Anforderung alle notwendigen Kontaktdaten der Teilnehmer am Training oder der Veranstaltung.

2. allgemeine Hygienebestimmungen

  • Nur Personen ohne typische Symptome, die auf eine SARS-CoV-2 Infektion hinweisen, dürfen das Trainingsangebot nutzen.
  • Die Husten- und Niesetikette ist einzuhalten.
  • In den Sportstätten besteht die Möglichkeit, sich nach dem Betreten die Hände zu waschen.
  • Verwendete Trainingsgeräte werden regelmäßig gereinigt. Die Reinigung der Sportstätten erfolgt durch die Hallenbetreiber.

3. Kontakterfassung

  • Trainingsteilnehmer werden generell per Anwesenheitsliste in der Vereinsapp erfasst (Kontaktdaten sind hinterlegt). 
  • Gastteilnehmer hinterlegen die Kontaktdaten via E-Mail vorab.

4. Maskenpflicht

Unsere regulären Trainingsstätten befinden sich in Schulgebäuden verschiedener Träger. 

Soweit in Eingangsbereichen der Trainingsstätten entsprechende Hinweise der Träger angebracht sind, ist eine dort verordnete Maskenpflicht einzuhalten.

5. Abstand

als freiwillige Maßnahme begrenzt der Verein die Teilnehmerzahlen am Training auf Basis der Größe der jeweiligen Trainingsstätte sowie der Mindestleistung der jeweils vorhandenen Lüftungsanlage.

  • Turnhalle Pestalozzi-OS: 40 Teilnehmer
  • Turnhalle Marie-Curie-OS: 30 Teilnehmer
  • Gymnastikraum Schiller-Gymnasium: 8 Teilnehmer

6. Lüften

  • Lüftungsanlagen der Hallen werden eingeschalten, Wahl der Leistungsstufen je nach Teilnehmerzahl..
  • Bei Bedarf erfolgt zusätzliche Querlüftung via gegenüberliegender Fenster/Türen.

7. Impf- Test- oder Genesenennachweise

Nach aktueller Regelung sind sowohl für Anleitungspersonen als auch Teilnehmer und Zuschauer keine Nachweise nach 3-G erforderlich.


zur Information

7-Tage Inzidenz vom

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Quelle: Robert-Koch-Institut (RKI), Lizenz: dl-de/by-2-0

Hinweis:

Der Bericht über die tägliche Inzidenz im Landkreis sowie die Bettenbelegung Normal/Intensiv wird nicht fortgeschrieben.