& Karate Dojo Kuroda Yoshitaka

Unsere Chronik 2021


26.12.2021 Was läuft hier gerade schief?

Der Kreissportbund Sächsische Schweiz-Osterzgebirge hat am 23.12. mitgeteilt, dass die für den 30. Dezember geplanten Eröffnungswettkämpfe im Biathlon in der der Altersklasse 6 bis 15 Jahre abgesagt wurden. Gleiches trifft auf die Biathlon-Wettbewerbe der Sparkassen Kinder- und Jugendsportspiele 2022 zu, die am 08. Januar 2022 stattfinden sollten.
Die aktuelle sächsische Corona-Notfall-Verordnung in der Fassung vom 22.12.2021, welche bis 09.01.2022 gilt, gestattet in §13 Absatz 3 ausdrücklich die Öffnung von Anlagen und Einrichtungen des Sportbetriebs für Kinder bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres. Im selben Absatz ist geregelt, dass für das Anleitungspersonal die 3G-Regel (geimpft, genesen, getestet) anzuwenden ist. Beide Veranstaltungen sind bei Betrachtung des Alters der Teilnehmer somit verordnungskonform durchführbar. Die Auflagen hinsichtlich der Betreuer sind ebenfalls umsetzbar, lediglich Zuschauer sind nicht erlaubt.
Bei der konkreten Sportart Biathlon können damit die Eltern nicht direkt in der Arena dabei sein, es spräche aber nichts dagegen, dass diese sich im Wald entlang der Laufstrecken als jeweils "private Zusammenkunft" coronakonform verteilen.
Zur Erinnerung: Sowohl der Ski-Weltcup Mitte Dezember in Dresden als auch die Vier-Schanzen-Tournee wurden nicht abgesagt. Allerdings handelt es sich bei beiden Veranstaltungen um Profisport und nicht um einen Kinder- und Jugend-Wettkampf.

12.12.2021 Weihnachtspause

Zweimal werden wir noch ... trainieren, dann ist Weihnachtspause. Vom 18. Dezember 2021 bis 9. Januar 2022 findet kein Training statt. Erstes Training im neuen Jahr ist dann am 10. Januar um 18 Uhr in der Pestalozzi-OS. Hierfür werden wir, sobald die 30. Corona-Schutz-Verordnung des Freistaates vorliegt, auch ein passendes Hygienekonzept haben.

12.12.2021 Anpassung Hygienekonzept

Mit der inzwischen 29. Verordnung des Freistaates zu Corona-Schutzmaßnahmen sind erneut Änderungen am Hygienekonzept erforderlich. Diese betreffen aber diesmal lediglich das Angebot der privaten Zusammenkunft bei Trainingszwecken.

"Zur Einhaltung der Kontaktbeschränkungen nutzen wir abgegrenzte Trainingsbereiche, die am Geländer markiert sind.

  1. Die Trainingsbereiche 1 bis 4 sind reserviert für Vereinsmitglieder mit 2G-Status. In diesem Bereich dürfen maximal 8 Personen trainieren.
  2. Der Trainingsbereich 5 (zur Kohlbergstraße) ist reserviert für Vereinsmitglieder ohne 2G-Status. In diesem Bereich dürfen maximal 2 Personen trainieren."

30.11.2021 Trainingsaussetzung Dohna

​Wir machen in Dohna bis zum Jahreswechsel Pause mit dem Training. Die Stadt benötigt die Halle teilweise selbst. Sportwillige weichen bitte auf die Trainingstermine in Pirna aus.

20.11.2021 Hygienekonzept nach Corona-Notfall-Verordnung

Ab Montag trainieren wir im eingeschränkten Betrieb. Bitte beachtet unser aktuelles Hygienekonzept.

19.11.2021 Ausfall Sachsen-Lehrgang

Der für den 27. und 28. November 2021 geplante Lehrgang in Dresden kann nicht stattfinden.

19.11.2021 eingeschränkter Trainingsbetrieb ab Montag

Das sächsische Regierungskabinett hat heute Abend auf einer Pressekonferenz die Grundzüge der ab Montag geltenden 28. Corona-Schutz-Verordnung vorgestellt. Bei den Auslegungsdetails sind wir wie immer auf den Wortlaut der Veröffentlichung angewiesen, diese soll im Verlaufe des Sonnabend erfolgen. 

Wesentliche Aussage: Sachsen geht - mit Ausnahmen - in den Lockdown. Sportstätten werden generell geschlossen, Ausnahmen gibt es für den Schulsport und für den Vereinssport für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahre. 

Wir können damit ab Montag nur noch reguläre Trainingseinheiten für Kinder und Jugendliche bis unter 16 Jahren anbieten. Ob diese drinnen (also in der Halle) stattfinden dürfen, hängt von der konkreten Formulierung in der Verordnung und auch von der Entscheidung der Hallenbetreiber (Stadt Dohna und Stadt Pirna) ab. Sofern der Verordnungstext den Sport in der Halle nicht verbietet, gehen wir davon aus, dass wir - allein schon wegen unserer bisherigen Hygienekonzepte - auch vom Hallenbetreiber ein OK bekommen.

Alle Übungsleiter, die zum Training eingeteilt sind, testen sich tagesaktuell. Sofern keine Möglichkeit der Testung auf Arbeit oder in der Schule besteht, bekommen die Übungsleiter den Test vom Verein gestellt.

Für alle Vereinsmitglieder ab 16 Jahren werden wir ein alternatives Training anbieten. Priorität hat hierbei das Außentraining unter Kontaktbeschränkungen vor einem Onlinetraining. Da in der Pressekonferenz hierzu aber keine Aussagen getroffen wurden, müssen wir den Verordnungstext abwarten, um die konkreten Trainingsumstände festlegen zu können.

Zusammenfassung:

  • Aroha: Kein reguläres Training, Onlinetraining nach Absprache
  • Karate für Kinder und Jugendliche bis unter 16 Jahre: Zu den gewohnten Trainingszeiten, eventuell nur außerhalb der Halle, begleitende Eltern müssen leider draußen bleiben.
  • Karate für Alle ab 16 Jahre: Kein reguläres Training, Außentraining abhängig vom Verordnungstext, Onlinetraining nach Absprache.

17.11.2021 Überlastungsstufe ab 19. November

Soeben hat das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt die Bekanntmachung zur Geltung der Überlastungsstufe ab Freitag, den 19. November 2021, veröffentlicht.
Damit ist eine Teilnahme am Training in Innenräumen nur noch für folgende Personengruppen möglich:

  • Kinder unter 6 Jahren sowie Kinder über 6 Jahren, die noch nicht zur Schule gehen
  • Schülerinnen und Schüler bis unter 16 Jahren, die der Testpflicht nach Schul-Kita-Verordnung unterliegen
  • Impfunfähige Personen mit ärztlicher Bescheinigung und tagesaktuellem Test
  • Vereinsmitglieder mit Impf- oder Genesenennachweis

Diese Regelung gilt zunächst nur für das Training am Freitag. Am selben Tag soll eine ab Montag geltende, neue Corona-Schutz-Verordnung beschlossen werden. In der gestrigen Pressekonferenz hierzu wurden keine Eckdaten für den Sport bekanntgegeben. Wir wissen also noch nicht, ob sich hinsichtlich der Altersbegrenzung bei Jugendlichen oder der Einstufung von Vereinssport als "private Zusammenkunft" etwas ändert.

09.11.2021 Ein Gesetzestext - mehrere Meinungen

Landessportbund: "... mit in Kraft treten der der aktuellen Corona-Schutz-Verordnung vom 08.11.2021 finden die Kontaktbeschränkungen im Rahmen der Vorwarnstufe auch für den Freizeit- und Breitensport Anwendung."

Kreissportbund SSOE: "... gilt noch die Vorwarnstufe, ist 3G die Zutrittsvoraussetzung für Sporthallen oder Ähnliches. Beim gemeinsam betriebenen Mannschaftssport muss neben der 3G-Regel die neue Kontaktbeschränkung beachtet werden."

Landkreis SSOE für Sporthallen in Trägerschaft des Landkreises: "Wir erinnern insbesondere an die AHA-Regeln, 3-G, Kontakterfassung sowie das grundsätzliche Tragen des Mund-Nase-Schutzes im Gebäude."

Stadtsportbund Dresden: "Damit gilt ab 08.11.2021 2G für Angebote der Sportvereine ...Entsprechend der Verordnung dürfen sich im Rahmen der Vorwarnstufe nur 10 Personen im öffentlichen oder privaten Raum unabhängig von der Anzahl der Hausstände treffen. Dabei ist zu beachten, dass Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 16 Lebensjahr und Genesene und Geimpfte Personen nicht mitgezählt werden. Sollten die genannten 10 Personen weder geimpft noch genesen sein, gilt für diese im Innenbereich weiterhin die Testpflicht."

Nachtrag: Das SMS (Sächsisches Staatsministerium für Soziales und gesellschaftlichen Zusammenhalt) hat heute Nachmittag eine "Regelungsübersicht: Was gilt für Einrichtungen und Angebote?" veröffentlicht. Das Training findet entsprechend dieser Regelungsübersicht statt. Wir passen unser Hygienekonzept entsprechend an. Vorankündigung: Mit Inkrafttreten der nächsten Corona-Schutz-Verordnung am 26. November 2021 werden wir den Trainingsbetrieb solange einstellen, bis durch das SMS eine aktualisierte Regelungsübersicht vorliegt. Der zeitliche Aufwand, die jeweils aktuelle Verordnung zu lesen, auf Änderungen gegenüber der vorherigen Verordnung zu kontrollieren und mit zusätzlichen Regelungen abzugleichen, ist schlichtweg nicht mehr vertretbar. Zur Absicherung von 32 Stunden Training innerhalb der 4 Wochen Gültigkeit der Verordnung investieren wir momentan jedesmal rund 20 Stunden im Ehrenamt inklusive der Belehrung der Übungsleiter und Beantwortung von Nachfragen von Mitgliedern.

09.11.2021 Projektfortführung "Passierschein A 38" im "Haus, dass Verrückte macht"

Bereits im April diesen Jahres berichteten wir über den Passierschein A 38 (Link entfernt), dem Wunderzettel namens Hygienekonzept, der den Anforderungen der Bürokratie aus dem Ministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt entsprechen sollte, um ein sicheres Training für unsere Vereinsmitglieder zu realisieren.

Mit der aktuellen, vorzeitig eingeführten, 27. Corona-Schutz-Verordnung (ja, wir haben mitgezählt) tragen die Beamten in dem Haus in Dresden erneut zur Verwirrung bei. Es schwirrt einem der Kopf zwischen privater Zusammenkunft in öffentlichem oder privatem Raum, der Nutzung eines Schulgeländes außerhalb der Unterrichtszeiten, Vollendung des 16. Lebensjahres, "Satz 1 gilt auch für acht Wochen nach Wegfall des Grundes nach Satz 1..", Ein Testnachweis ist nicht erforderlich für Schülerinnen und Schüler, die einer Testpflicht nach Schul-Kita-Co-VO unterliegen, §8 Satz 2: §6a Absatz 1 Satz 2 gilt entsprechend und so weiter und so weiter.

Seit gestern gilt auch die neue "Schul- und Kita-Corona-Verordnung", welche Stand heute um 08:00 Uhr immer noch nicht im Wortlaut veröffentlicht ist. Anstelle eines Gesetzes-Textes wird auf einen Blog-Beitrag vom 5. November verwiesen.

Vor ziemlich genau 18 Monaten, im Mai 2020, konnten wir mit einfachen Regeln wie "Husten, Schnupfen, Niesen könnten uns den Spaß vermiesen" oder "Mit H-A-L-K-A gegen Corona" noch auf verständliche Art unseren Mitgliedern vermitteln, unter welchen Umständen trainiert werden kann. Heute gibt es sich teilweise widersprechende Regeln, aber auch Regelungslücken, welche von Verband zu Verein, von Stadt- zu Kreisbehörde und von Hallenvermietern oder Veranstaltern unterschiedlich ausgelegt werden. 

Hierzu gehören:

  • Kinder ab 6 Jahren, die noch nicht eingeschult sind, unterliegen keiner Testpflicht nach Corona-Schutz-Verordnung
    • Kinder ab 6 Jahren, die eingeschult sind, unterliegen der Testpflicht nach Schul-Kita-Verordnung
    • Kinder unter 6 Jahren sind von der Testpflicht befreit.
    • Kinder unter 6 Jahren, die die Schule besuchen, unterliegen der Zugangsbeschränkung nach §3 Schul-Kita-Verordnung, müssen sich also zweimal wöchentlich testen lassen. Die Schul-Kita-Verordnung sieht keine Ausnahmen für Kinder unter 6 Jahren vor. Die Corona-Schutz-Verordnung gilt ausdrücklich nicht für Einrichtungen nach Schul-Kita-Verordnung, so dass die Befreiung für Kinder unter 6 Jahren hier nicht in Anspruch genommen werden kann.
  • 16-jährige Jugendliche, die die Schule besuchen, dürfen im Sportunterricht in der Schule die Maske abnehmen ungeachtet ihres Impfstatus, da sie im Rahmen der Schul-Kita-Verordnung getestet sind.
    • 16-jährige Jugendliche, die im Rahmen der Schul-Kita-Verordnung getestet sind, müssen für die Teilnahme am Vereinssport im Innenraum einen Impf- oder Genesenennachweis vorlegen.
  • Kontaktdaten müssen erhoben werden, dürfen aber nur für den Zweck der Kontaktverfolgung COVID-19 genutzt werden und müssen nach 4 Wochen vernichtet werden.
    • Im Vereinssport werden, unter anderem zur Planung der Trainingseinheiten und zur Ermittlung des Leistungsstandes in aller Regel "Teilnahmelisten am Training" geführt. Diese werden aber eben für andere Zwecke als die Kontaktverfolgung genutzt und müssen auch länger aufbewahrt werden. Eure Bürokratie zwingt uns, bei jedem Training zusätzlich zum Häkchen "ist da" von jedem Teilnehmer einen weiteren Zettel mit den Kontaktdaten aufzunehmen. 
    • Nebenbei bemerkt, in unserem Verein gab es seit Beginn der Pandemie 4 nachträgliche Meldungen von Trainingsteilnehmern, die wenige Tage nach einem Training positiv getestet wurden. Die von uns erstellten Kontaktverfolgungslisten für diese Termine wurden kein einziges Mal vom Gesundheitsamt abgefordert.
  • Die Hygieneauflagen fordern in Punkt 5 (Abstand) einen Mindestabstand zu unbekannten Dritten in den Bereichen Innengastronomie, Veranstaltungen und Feste in Innenräumen, Spielbanken und Diskotheken (alles Angebote nach §7 Absatz 1 Corona-Schutz-Verordnung).
    • Wenn sich alle Gäste mal kurz namentlich vorstellen, sind es keine unbekannten Dritten mehr; muss der Abstand jetzt nicht mehr eingehalten werden?
    • §7 enthält als weitere Angebote unter anderem die Prostitution, den Sport im Innenbereich, Hallenbäder und Saunen sowie Kultur- und Freizeiteinrichtungen. Diese sind in den Hygieneauflagen unter "Abstand" nicht erwähnt. Worin besteht jetzt der Unterschied zwischen Innengastronomie und Sauna hinsichtlich der Abstände?
  • §7 (Maßnahmen bei Ü35) Absatz 1 der Corona-Schutz-Verordnung enthält eine Aufzählung von 11 Betrieben/Veranstaltungen, für die 3G gilt. 
    • In §8 (Vorwarnstufe) wird nur für 4 dieser Bereiche 2G Pflicht. Unter anderem sind Sport im Innenbereich, Hallenbäder und Saunen in §8 nicht namentlich erwähnt. Darf damit Sport im Innenbereich weiter unter 3G stattfinden, genauso wie Prostitution?
    • Was ist der Unterschied zwischen Sport im Innenbereich (mit eventuell 3G) und einer Bowlingbahn (Freizeiteinrichtung) mit 2G?
  • Bereits seit 18 Monaten kennen wir den Begriff der "privaten Zusammenkünfte" im öffentlichen oder privaten Raum. 
    • Wann es sich jedoch um eine "Zusammenkunft" handelt, wurde seitdem nicht definiert. Wenn 11 ungeimpfte Personen in einer Wohnung zusammenkommen, ist dies verboten, stehen 11 Ungeimpfte hintereinander an der Kasse im Supermarkt, ist es erlaubt. 
    • Muss ich beim Anstehen an der Rutsche im Schwimmbad fragen, ob die anderen geimpft sind, damit ich mich dazu stellen kann?

Liebe Politiker, liebe Beamte: 

Wir im Vereinssport sind uns der Gefahr von COVID-19 durchaus bewusst. Etliche Sportlerinnen und Sportler haben COVID bereits gehabt und darunter waren nicht nur leichte Verläufe. Wir sind auch gern bereit, uns an sinnvolle Regeln zu halten. Aber verdammt nochmal, macht die Regeln sinnvoll und stellt sie so auf, dass jeder sie verstehen kann.

-TL- heute ziemlich frustrierter Verantwortlicher für die Aufstellung von Hygienekonzepten im Verein

07.11.2021 aktuelles Hygienekonzept

Zur vorgezogenen 27. Sächsischen Corana-Schutzverordnung, welche ab 08.11.2021 gilt, haben wir ein neues Hygienekonzept erstellt.

Kurzfassung:

  • Schülerinnen und Schüler unter 16 Jahre können ohne gesonderten Nachweis am Training teilnehmen 
  • alle anderen brauchen einen Impf- oder Genesenennachweis
  • für ungeimpfte Vereinsmitglieder der Abteilung Karate werden wir einmal wöchentlich ein Außentraining auf abgegrenzten Trainingsbereichen anbieten. Hierbei sind Beschränkungen in der Personenzahl (Kontaktbeschränkungen) zu beachten.

Mitglieder anderer Vereine, die unsere Texte nutzen, möchten wir darauf hinweisen, dass der im Hygienekonzept enthaltene Abschnitt "Maskenpflicht" eine persönliche Einschätzung unseres Hygienebeauftragten für den speziellen Fall "Nutzung Schulsporthalle außerhalb der Unterrichtszeiten" darstellt. 

05.11.2021 neue Schutz-Verordnung ab Montag

Auf der eben zu Ende gegangenen Pressekonferenz des Sozialministeriums wurden die Eckpunkte der neuen Verordnung vorgestellt. Den kompletten Text erhalten wir frühestens am Sonnabend. 

Im Wesentlichen werden die Maßnahmen der Überlastungsstufe vorgezogen. Dies bedeutet in der praktischen Anwendung, dass ab Montag nur noch Schüler unter 16 Jahre (neu statt bisher unter 14 Jahre) sowie Geimpfte und Genesene am Training  in der Halle teilnehmen können. Im Außenbereich könnte ein geimpfter Übungsleiter an einer privaten Zusammenkunft von zwei ungeimpften Vereinsmitgliedern teilnehmen. Falls der Übungsleiter nicht geimpft ist, könnte dieser nur mit einem weiteren Vereinsmitglied trainieren. Faktisch bedeutet dies, dass für Ungeimpfte ab 16 Jahre keine Möglichkeit zum Training mehr besteht. 

Wir werden am Wochenende prüfen, wie denn der genaue Gesetzestext aussieht und ob es Möglichkeiten gibt, auch Ungeimpften ein Trainingsangebot zu machen. Nach der Prüfung können wir dann auch sagen, unter welchen Bedingungen die Weihnachtsfeier durchgeführt werden kann.

05.11.2021 sächsisches Sozialministerium interpretiert Corona-Schutz-Verordnung neu

Auf Nachfrage des Kreissportbundes und anderer Sportorganisationen im Freistaat hat das Sozialministerium am Mittwoch in einer Meldung bekannt gegeben, dass aus Sicht des Sozialministeriums mit Erreichen der Vorwarnstufe die dort verankerte Begrenzung der privaten Kontakte im öffentlichen und privatem Raum auch für den Trainingsbetrieb im Sport gilt. Konkret bedeutet dies, dass bereits beim heutigen Training darauf zu achten wäre, dass nicht mehr als 10 Personen am Training teilnehmen. Geimpfte und Genesene werden nicht mitgezählt, Kinder bis 14 Jahre bleiben unberücksichtigt. Damit ergibt sich für das heutige Training folgende Regel:

  1. alle Kinder bis 14 Jahre 
  2. alle Geimpften und Genesenen
  3. maximal 10 Teilnehmer, die nicht zu 1 oder 2 gehören, sofern sie einen tagesaktuellen Testnachweis vorlegen. Für Schüler über 14 Jahre gilt der Test bereits durch die Schultestung als erbracht.

03.11.2021 Überschreitung Grenzwert Vorwarnstufe + neue Schutzverordnung ab Montag

Bei der Belegung der Normalbetten sind wir in Sachsen jetzt den 5. Tag in Folge über dem Grenzwert für die Vorwarnstufe. Diese gilt somit ab Freitag. Für den Sport im Innenbereich ändert sich damit im Prinzip nichts.

Aufgrund der rasant steigenden Zahlen wird die Sächsische Staatsregierung am Freitag vorzeitig eine neue - verschärfte - Corona-Schutz-Verordnung verabschieden, welche ab Montag gilt. Den genauen Inhalt können wir vermutlich erst ab Montag Mittag nachlesen. Wir bereiten uns daher auch auf die Option vor, dass es nicht in die Halle geht. Bitte bereitet Euch von der Bekleidung darauf vor, dass draußen trainiert wird. Wir sind ab Montag mit jeweils zwei Übungsleitern da, um erforderlichenfalls auch in getrennten Gruppen zu arbeiten.  

28.10.2021 Prognose Vorwarnstufe Corona

Nach den aktuellen Zahlen ist für die kommende Woche das Erreichen der Vorwarnstufe nach aktueller Corona-Schutz-Verordnung zu erwarten. Für den laufenden Trainingsbetrieb ergeben sich hierdurch keine Änderungen. Es bleibt bei 3G, wobei Schüler wegen der regelmäßigen Schultestung keinen Testnachweis erbringen  müssen. Die Kontaktverfolgung wird über die Vereinsapp (Anwesenheit) sichergestellt. Anfänger, die an einem Probetraining teilnehmen wollen, melden sich bitte vorab über das Kontaktformular an und hinterlassen im Feld "Eure Nachricht" die Wohnadresse.

27.10.2021 Ausschreibung Herbstlehrgang Torii online

Trotz steigender Infektionszahlen bereitet sich Torii auf den Novemberlehrgang vor. Die Ausschreibung ist jetzt online. Vereinsmitglieder melden sich bitte über den Button bei der Veranstaltungsankündigung an.

Nachtrag:

Der Lehrgang konnte nicht stattfinden.

22.10.2021 Änderung im Vorstand

wir möchten Euch darüber informieren, dass Hagen Pecher sein Amt als Vorstandsmitglied mit Schreiben vom 11. Oktober 2021 niedergelegt hat.

Wir bedanken uns bei Hagen für die jahrelange gute Zusammenarbeit und wünschen ihm auf seinem weiteren Weg Alles Gute.

Auf der Vorstandssitzung am 15. Oktober 2021 hat der verbleibende Vorstand das Mitglied Christian Richter kommissarisch in den Vorstand berufen. Diese Berufung muss auf der nächsten Mitgliederversammlung noch bestätigt werden.

16.10.2021 Ferientraining Karate im Wasser

In den Herbstferien gehen wir mit Karate wieder ins Wasser. Training jeweils jeweils Dienstag 18 Uhr im Geibeltbad. Treff ist vor dem Geibeltbad. Mitzubringen sind neben Badesachen:

  • OP-Maske oder FFP2-Maske (zu tragen im Eingangsbereich und den Umkleiden)
  • Kontaktverfolgungszettel ausgefüllt (Das Bad akzeptiert keine Sammelanmeldung) 
  • Badeerlaubnis, sofern noch nicht im Verein vorliegend, trifft also im Wesentlichen für neue Mitglieder zu.
  • 3G-Nachweis (getestet, geimpft, genesen).

Wichtig für 3G:

  1. Schülerinnen und Schüler unterliegen auch in den Ferien der Schul-Kita-Corona-Verordnung. Diese müssen keinen Testnachweis mitbringen. Ab 14 Jahren bitte den Schülerausweis mitbringen, damit wir nachwiesen können, dass Ihr noch zur Schule geht.
  2. Impf- oder Genesenenzertifikate bitte in Papierform oder auf dem Handy mitführen
  3. Da wir im Geibeltbad "Gast" sind, werden Eigentests des Vereins nicht anerkannt. Gültig sind aber die "betriebliche Testung im Rahmen des Arbeitsschutzes" sowie die "Testung durch Leistungserbringer" 

26.09.2021 Löbau - das Triple

In der offiziellen Zählweise des S.K.I.D. (ohne unser Ki-Ju und den Notbremse-Pfingstlehrgang) fand jetzt nach dem Herbst 2020 und dem Sommer-Gasshuku 2021 zum dritten Mal hintereinander ein Lehrgang in Löbau statt. Diese Gelegenheit nutzten 8 Karateka unseres Vereins und machten sich mit dem Vereinsbus der Stadt Dohna auf den Weg in den Schatten des östlichsten Fernsehturms der Republik.
Sie erlebten zwei Tage intensives Training mit Bundestrainer Akio Nagai Shihan (9. Dan).
Am Sonntag legten Thomas und Christian die Prüfung zum 3. Kyu ab, Damjan darf sich über den 4. Kyu freuen und Erik wechselte von orange auf grün (6. Kyu).
Die Lehrgangskosten konnten über die "Förderung Breitensport" des Landessportbundes teilfinanziert werden. Ebenfalls war die Stadt Pirna mit dem Fördertopf "Kinder- und Jugendsport" an der Finanzierung beteiligt. Wir durften für den Pendelverkehr einen Vereinsbus der Stadt Dohna nutzen.

© Foto: SFV Feuerblume e. V.

22.09.2021 Anpassung Hygienekonzept

Mit der ab Donnerstag, dem 23. September, geltenden - nunmehr 25. - Corona-Schutz-Verordnung musste das Hygienekonzept erneut überarbeitet werden.
Der Verein verzichtet auf das 2G-Optionsmodell.

15.09.2021 aktuelle Trainingsabsagen

Wegen Nutzung der Sporthalle der Pestalozzi-OS für eine Schulveranstaltung muss das Training wie folgt abgesagt werden:

Freitag, 01.10.2021

14.09.2021 Verschärfung der Corona-Regeln ab Donnerstag

Wir liegen jetzt 5 Tage hintereinander bei der Inzidenz über dem Grenzwert von 35, womit ab Donnerstag strengere Maßnahmen gelten.

09.09.2021 WGP-Citylauf

Gestern Abend haben die Ausrichter (WGP & Kreissportbund) bekannt gegeben, dass der WGP-Citylauf auch in diesem Jahr ausfällt. Offizieller neuer Termin ist der 07. Oktober 2022.

02.09.2021 Kommentar zu den aktuellen Corona-Regelungen

Der Verordnungsgeber hat sich auch in der aktuellen Fassung der Regelungen nicht mit Ruhm bekleckert. 

Für den Vereinssport wurde völlig außer Acht gelassen, dass dieser bei kleinen Vereinen, die nicht über eigene Trainingsstätten verfügen, zum großen Teil in Schulsporthallen oder auf Schulsportplätzen stattfindet, womit nicht die Corona-Schutz-Verordnung, sondern die SchulKitaCoVO gilt. 

Dies führt dazu, dass auch bei Nutzung von Außensportanlagen die Zugangsbeschränkungen nach SchulKitaCoVO gelten, also oberhalb einer Inzidenz von 35 ein Testnachweis zu erbringen ist, während es nach Corona-Schutz-Verordnung keine Einschränkungen für den Sport im Außenbereich gibt.

Partielle Befreiungen von der Maskenpflicht in der SchulKitaCoVO gelten nur für Schülerinnen und Schüler (der entsprechenden Schulen), während nach Corona-Schutzverordnung zumindest innerhalb der Basismaßnahmen keine Maskenpflicht besteht.

Völlig konfus wird es bei der Sportausübung in Innenräumen. Hier ist bei Unterschreitung eines Mindestabstandes von 1,5 m im Sportunterricht (SchulKitaCoVO) eine Maske zu tragen, während beim "Sport in Innenräumen nach SächsCoronaSchVO" eine Maske nur außerhalb der sportlichen Betätigung zu tragen ist. Hier wäre dann wiederum zu hinterfragen, ob dies bereits gilt, wenn der Trainer eine Übung vormacht und die Teilnehmer der Demonstration folgen, ohne dabei auf der Stelle zu hüpfen.

Bei den Maßnahmen nach §9 SächsCoronaSchVO (Überlastungsstufe) fehlt ein Verweis auf §4 und hier insbesondere auf die Regelungen für Kinder unter 6 Jahren sowie Schüler. Bei reiner Betrachtung von §9 haben wir ein 2G-Modell, welches Kinder unter 12 Jahren mit Ausnahme der nachweislich genesenen Kinder komplett von der gesellschaftlichen Teilhabe ausschließen würde, da es für diese Altersgruppe noch keine zugelassene Impfung gibt. In §4 finden sich aber entsprechende Ausnahmen, die hier anzuwenden sind. Sowohl auf der Seite des Freistaates als auch auf der Seite des Landessportbundes sind die Regelungsübersichten für den Fall der Überlastungsstufe in dieser Hinsicht unvollständig.

-TL-


30.08.2021 Anpassung Hygienekonzept

Wir haben unser Hygienekonzept an die aktuelle Schutzverordnung angepasst.

25.08.2021 neue Corona-Schutz-Verordnung

Morgen tritt die neue Corona-Schutz-Verordnung für den Freistaat in Kraft, nach der eine Kontaktverfolgung erst ab einer Inzidenz von 35+  (5 Tage hintereinander) erforderlich ist. Für kommenden Montag muss daher kein Kontaktformular zum "Karate im Wasser" mitgebracht werden.

21.08.2021 Karate im Wasser - Kontaktverfolgung

Der Landkreis liegt heute den 5. Tag in Folge über einer Inzidenz von 10, so dass gemäß Allgemeinverfügung des Landrates die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung wieder in vollem Umfang gilt. Für die Trainingseinheiten "Karate im Wasser" am 23. und 30. August ist daher die Kontakterfassung notwendig. Um unnötige Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir alle Teilnehmer am Training, das Kontaktverfolgungsformular (Word, PDF) ausgefüllt mitzubringen.

19.08.2021 Ausschreibung für den Herbstlehrgang Löbau online

Schon im September geht es für die Karateka wieder nach Löbau. Die Ausschreibung ist jetzt online. Vereinsmitglieder melden sich bitte bis 10. September über den grünen Button in der Terminübersicht an, wir melden dann den Verein gesamt.

06.08.2021 Karate im Wasser

Momentan koppelt sich der Landkreis mit aktuell 5,7 erfreulicherweise von der Bundesinzidenz (20,4) ab. Wir werden daher auch in der zweiten Ferienhälfte "Karate im Wasser" betreiben. Dabei fahren wir auf Sicht und sagen kurzfristig ab, sollten sich die Infektionszahlen so verschlechtern, dass wir ein Risiko beim gemeinsamen Training sehen. 

05.08.2021 Spendenaufruf Fluthilfe

Die Stadt Pirna bittet um Unterstützung für die Gemeinde Swisttal im Rhein-Sieg-Kreis. Wir haben uns auf der Homepage kundig gemacht und den Gemeindesportverband Swisttal gefunden, der die Anliegen der einzelnen Sportvereine im Ort bündelt. Der Gemeindesportverband ist als gemeinnützig anerkannt. 

Wir bitten Mitglieder und Freunde unseres Vereins, jeder nach seinen Möglichkeiten, um eine Spende für einen Neustart des Vereinslebens nach dem Starkregen.

Stichwort "Fluthilfe Sport"

Gemeindesportverband Swisttal 2015 e. V.
IBAN: DE06 3705 0299 0045 0554 47
BIC: COKSDE33XXX


Spende via Paypal

Bilder der Sportstätten in Swisttal nach den ersten Aufräumarbeiten

© Fotos: GSV Swisttal e. V.

01.08.2021 Sommer-Trainingslager in Löbau

Von Donnerstag bis Sonntag trafen sich Karateka zum Natsu-no-Gasshuku des S.K.I.D. in der Stadt, in der im September vorigen Jahres der letzte Lehrgang vor dem Lockdown stattfand.
Bedingt durch die Unsicherheiten der Inzidenzentwicklung und möglicher Auflagen wurde der Termin erst spät festgelegt, so dass wohl einige Karateka es nicht mehr schafften, ihre Urlaubspläne umzustricken. Aber: Je familiärer, desto besser.

Aus unserer kleinen Delegation von 6 Karateka legten am Sonnabend Christian und Thomas die Prüfung zum 4. Kyu sowie Tom die Prüfung zum 2. Kyu ab. Sandra (bei uns und Torii trainierend) bestand die Prüfung zum 2. Dan. Wir gratulieren allen Prüflingen.

Die Lehrgangskosten konnten über die "Förderung Breitensport" des Landessportbundes teilfinanziert werden. Ebenfalls war die Stadt Pirna mit dem Fördertopf "Kinder- und Jugendsport" an der Finanzierung beteiligt. Wir durften für den Pendelverkehr einen Vereinsbus der Stadt Dohna nutzen.

© Fotos: SFV Feuerblume e. V.


24.07.2021 Karate im Wasser

Unser Ferientraining "Karate im Wasser" findet wie folgt statt:

Ort: Geibeltbad Pirna

Termine: 26.07. / 02.08. / 09.08. / 16.08. / 23.08. / 30.08.

Treffpunkt: 17:30 vor der Schwimmhalle

Trainingszeit: 17:45 - 18:45

Es gilt das Hygienekonzept vom 24.07.2021. Für alle Teilnehmer U16 ist eine Badeerlaubnis erforderlich.

Update vom 02.08.2021

Momentan sinkt die Inzidenz im Landkreis entgegen dem Bundestrend und der am 24.07. erstellten Prognose. Zumindest bis 09.08. können wir davon ausgehen, dass es keine Beschränkungen gibt. Für die darauf folgenden Termine fahren wir "auf Sicht".

19.07.2021 #sportvereint - Hilfe für Flutopfer

Ob Eifel, Sächsische Schweiz oder Alpenvorland, in vielen Orten Deutschlands und der Nachbarländer kämpfen die Menschen gegen die Auswirkungen des Starkregens der vergangenen Tage. Wir Sachsen haben 2002, 2010 und 2013 die Folgen solcher Unwetter selbst erlebt und Hilfe bekommen. Es ist eine Selbstverständlichkeit, jetzt andere zu unterstützen.Die Stadt Pirna bittet um Unterstützung für die Gemeinde Swisttal.

Stichwort "Fluthilfe Sport"
Gemeindesportverband Swisttal e. V.
IBAN: DE06 3705 0299 0045 0554 47 
BIC: COKSDE33XXX

Stichwort "Sachsen hilft!"
Institut: Bank für Sozialwirtschaft
IBAN: DE30 8502 0500 0003 5760 13
BIC: BFSWDE33DRE

Stichwort "Hochwasserhilfe"
Stiftung Deutscher Sport
IBAN: DE 17 500 800 0000 961 826 00
BIC: DRESDEFFXXX

19.07.2021 Ferientraining

Ob es dieses Jahr auch wieder ein Ferientraining geben wird?

JA: Montags werden wir "Karate im Wasser" machen. An einem weiteren Tag freies Training in kleinerer Gruppe auf der Kohlbergstraße. Angesichts der aktuellen Entwicklung der Infektionszahlen müssen wir aber für beide Trainings ein Hygienekonzept zumindest vorbereiten. Die genauen Trainingszeiten geben wir noch bekannt.

12.07.2021 Bericht zum Ki-Ju

Wer im Lockdown-April 2021 mit der Planung für eine Wochenendveranstaltung im Juli beginnt, muss eine gehörige Portion Sportgeist haben. Unser Verein nahm die Herausforderung von Inzidenzen, Test- und Maskenpflichten, der Kontaktbeschränkung und dem fast vollständigen Verbot jeglicher sportlicher und Vereinsaktivitäten an.

Am Wochenende konnten nun für das inzwischen traditionelle Kinder- und Jugend-Camp 43 Teilnehmer von 5 Karatevereinen aus Pirna, Dresden, Großenhain, Leipzig und Berlin auf dem Gelände der Grund- und Oberschule Dohna begrüßt werden.

Am Sonnabend ging es auf 4 Stationen heiß her. An der T-Wall des Sport-Promotion-Teams des KSB ging es um Reaktionsgeschwindigkeit, auf der Rasenfläche wurde die Dehnbarkeit von Trainingsbändern (5-65 kg) erprobt, in der Halle gab es parallel dazu Konditionstraining an der Bodenleiter und auf dem Kasten sowie die Karate-Grundschule (Kihon).

Nach all dem Schwitzen war die Wasserbombenschlacht eine willkommene Abkühlung, während auf den Grills schon das Abendessen schmorte. Am Abend gab es den traditionellen Kinderfilm, bei dem aber einigen der jüngsten Teilnehmer schon die Augen zufielen.  

Am Sonntag waren unsere Helfer schon ab 6 Uhr am Start, um mit einem kräftigen Frühstück Energie für den Tag zu liefern. Diese wurde dann auch gebraucht für die Prüfung zum Kindersportabzeichen sowie das Kata-Training nach Gürtelgraden.

Der Verein bedankt sich bei den zahlreichen Helfern und Unterstützern, die Zeit, Material oder Geld für dieses Projekt zur Verfügung gestellt haben. Sämtliche Kosten des Camps konnten aus Spenden abgedeckt werden. Besonderer Dank gilt der Stadt Dohna, die uns Halle, Schulküche und Freigelände zur Verfügung gestellt hat.

11.07.2021 Fundsachen vom Ki-Ju sind online

Dieses Mal haben wir nur 3 Fundstücke im Angebot. Wer gerade beim Auspacken ist und noch etwas vermisst, sollte hier fündig werden: FUNDSACHEN

10.07.2021 Erfolgreicher Start ins Kinder- und Jugend-Camp

Danke-Foto der Teilnehmer © Foto: SFV Feuerblume e. V.

02.07.2021 aktueller Meldestand zum Ki-Ju

Bisher haben sich 37 Kinder und Jugendliche von Kashiwa (Großenhain), Date (Löbau), Torii (Dresden), Musashi (Leipzig), Toranaga (Berlin) und unserem Verein angemeldet. Weiter können wir auf die Unterstützung von bis zu 9 Trainern und 7 Helfern setzen. 

Für alle kurzfristig Entschlossenen: Eine Anmeldung ist noch bis nächste Woche Mittwoch möglich.

12.06.2021 Hallentraining ab Montag möglich

Mit dauerhafter Unterschreitung einer Inzidenz von 35 ist ab Montag auch das Training in der Halle ohne Testpflicht möglich. Details zu den Trainingszeiten und eventuellen Beschränkungen findet Ihr unter Termine.

06.06.2021 Genehmigung fürs Ki-Ju

Diese Nachricht erreichte uns am Freitag:

"... die von Ihnen geplante Veranstaltung ist nach derzeitiger Verordnungslage entsprechend §22a und § 19 Abs. 3 Nr. 3 und 4 SächsCoronaSchVO zulässig, wenn Sie die maximale Gruppengrößen von 30 Personen und entsprechende Testpflichten beachten."

§22a der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung beinhaltet Angebote der Kinder-, Familien- und Jugenderholung. Auflagen sind hier Hygienekonzept, Kontaktverfolgung und Negativtest. Es gibt jedoch keine Begrenzung hinsichtlich der Personenzahl.

§19 betrifft den Sport, hier müssen wir beachten, dass die Sportgruppen sowohl draußen als auch in der Halle nicht größer als 30 Personen werden, außerdem ist für den Kontaktsport draußen sowie den Hallensport ein Negativtest erforderlich zusätzlich zu Hygienekonzept und Kontaktverfolgung. Das lässt sich aber organisatorisch aufgrund der zur Verfügung stehenden Außenflächen problemlos umsetzen.


31.05.2021 Trainingszeiten ab 2. Juni

Ab Mittwoch können wir wieder fast zu den gewohnten Zeiten trainieren. Das Training am Dienstag muss leider entfallen.

Montag und Freitag begrüßen wir Euch zu Karate auf dem Basketballfeld im Schulhof der Pestalozzi-OS in der Schulstraße 10 in Pirna. Am Mittwoch gibt es Karate und Aroha auf dem Außensportfeld der Marie-Curie-OS Dohna.

Details, die Hygienepläne und Teilnehmerbeschränkungen findet Ihr unter Termine. Bei Regen fällt das Training aus.

30.05.2021 #sportvereint - öffentliches Training unter der Bundesnotbremse

Auch wenn die Zahlen (Inzidenz in SOE heute bei 48,0) etwas anderes vorgaukeln, unterliegen wir doch, da noch keine 5 Tage unter 100, der Bundesnotbremse mit nächtlicher Ausgangssperre und erheblichen Beschränkungen im Sport.

Was brauchen wir für ein öffentliches Training?

  • Die Sportanlagen sind weiterhin geschlossen, aber es gibt ja noch einen öffentlichen Park.
  • Auf dem öffentlichen Park werden mit Kegeln abgegrenzte Trainingsbereiche erstellt.
  • Die abgegrenzten Trainingsbereiche werden aufgeteilt in "Kindergruppen" und "Einzel-/Zweier-Trainingsbereiche". 
  • Alle Teilnehmer werden über die Vereinsverwaltung für das Training eingeloggt.
  • Die Anleitungspersonen weisen einen negativen Test vor, sofern sie nicht bereits in der Vereinsverwaltung eine Testbefreiung (doppelt geimpft / genesen) hinterlegt haben.

Fertig ist das Grundgerüst. Für #sportvereint kommt dann noch ein Hygienekonzept dazu, außerdem die Vereinsbanner, eine Check-In-Lösung via Corona-Warn-App für spontane Teilnehmer und schon kann das Training losgehen. 

13 Karateka waren heute beim öffentlichen Training dabei. Zitat aus dem Munde eines Teilnehmers: "Es war richtig geil, mal wieder im Gi und in Gemeinschaft zu trainieren".

© Fotos: SFV Feuerblume e. V.


28.05.2021 öffentliches Training im Thälmannpark am Sonntag #sportvereint

wir laden zum öffentlichen Training am 30.05.2021 von 10:00 bis 11:00 Uhr in den Thälmannpark Pirna ein. Es handelt sich um eine Aktion unter dem Aufruf #sportvereint des Landessportbundes Sachsen. Bitte erscheint im Gi und beachtet das Hygienekonzept, welches nach den Regeln der aktuellen Corona-Schutz-Verordnung aufgestellt wurde.

27.05.2021 neue Sportstätte in Pirna ab kommender Woche #sportvereint

Die Regeln zur neuen Corona-Schutz-Verordnung sind im Groben seit Gestern bekannt, die konkrete Umsetzung für unseren Trainingsbetrieb könnt Ihr HIER nachlesen.

Für Pirna bleibt es am kommenden Montag noch einmal beim Kleingruppentraining von maximal 5 Personen, mehr ist am hoffentlich letzten Tag der aktiven "Bundesnotbremse" nicht möglich. 

Ab kommenden Freitag können wir voraussichtlich das Außensportfeld in der Pestalozzi-OS nutzen können, dann mit halbwegs normaler Belegung (bis zu 30 Personen).

In Dohna können wir damit ab kommenden Mittwoch auch in größerer Gruppe draußen trainieren. Wir würden dann zum "Sichtschutzmodell" vom Herbst letzten Jahres zurückkehren, bei dem die AROHA-Sportlerinnen auf das Basketballfeld gehen, während vorn auf dem Fußballfeld Karate läuft. 

Eine Hallennutzung kommt wegen des Dokumentationsaufwandes (wer wurde negativ getestet, wer ist, weil doppelt geimpft, genesen oder genesen und einfach geimpft befreit) nicht realisierbar. 

Die genauen Trainingszeiten, Regeln und maximale Personenzahlen teilen wir Euch noch mit. 

26.05.2021 Ab Montag neue Corona-Regeln? #sportvereint

Auch wenn in Dresden bereits die Außengastronomie geöffnet hat und an der Nordseeküste Touristen am Strand spazieren, für unseren Landkreis gilt noch die Bundesnotbremse samt nächtlicher Ausgangssperre und einer Trainingsbeschränkung im Sport auf eine Kinder-Gruppe mit maximal 5 Personen. 

Heute ist der erste Tag in SOE, wo wir eine Inzidenz unter 100 haben. Für eine Entlassung aus der Bundesnotbremse benötigen wir fünf aufeinanderfolgende Werktage (Sonntage und Feiertage zählen nicht), an denen wir unter hundert liegen. 

Auch wenn es ab Montag eine neue Corona-Schutz-Verordnung für den Freistaat gibt, kann diese frühestens ab Dienstag im Landkreis wirken.

25.05.2021 Sachsen plant weitere Modellprojekte #sportvereint

Wie die Sächsische Zeitung heute berichtet, sind im Tourismusministerium bisher 15 Anträge für Modellprojekte eingegangen. Die Fachkommission habe bisher Projekte in 5 Städten gebilligt. Den kompletten Artikel findet Ihr bei SZ-Online.

Wir sind leider bei dieser Entscheidungsrunde nicht dabei gewesen, wesentlicher Grund dürfte der "Passierschein A38" sein. In Verordnungsdeutsch unter $31 der Sä.Co-Schu-V

"...Vor der Genehmigung ist das Einvernehmen mit

 1. dem Sächsischen Datenschutzbeauftragten,

 2. einer bei der Staatsministerin für Kultur und Tourismus im Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus unter Beteiligung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (Oberste Landesgesundheitsbehörde) eingerichteten Fachkommission herzustellen. Landesbedeutsame Modellprojekte müssen der Untersuchung der Entwicklung des Infektionsgeschehens und der diskriminierungsfreien Erprobung von Corona-Testkonzepten und von digitalen Systemen zur  datenschutzkonformen Verarbeitung von personenbezogenen Daten und ihre Übermittlung an das Gesundheitsamt zur kurzfristigen und vollständigen Kontaktnachverfolgung dienen. Sie sind nur zulässig, wenn sie wissenschaftlich begleitet werden. "

Wir hatten den Antrag auf Modellprojekt am 27.04.2021 beim Landratsamt als zuständige Behörde eingereicht. Gleichzeitig haben wir nachgefragt, ob die Einholung des Einvernehmens durch uns übernommen werden muss oder im Rahmen der Antragsbearbeitung durch das LRA erfolgt. In der Eingangsbestätigung heißt es hierzu: "... die Herstellung des dreifachen Einvernehmens erfolgt im Antragsprozess durch das Landratsamt. Ihr Antrag wird derzeit geprüft."

Danach folgen mehrere Wochen ohne Reaktion, bis am Freitag, dem 21.05., eine E-Mail mit folgenden Inhalt bei uns eintrifft:

" wie besprochen, sende ich Ihnen noch den Link zum Online-Tool für das Einholen des Einvernehmens der Ministerien zu Vollständigkeit zu...."

Pfingsten war gerettet, wir haben Hygienekonzept und Antrag auf Modellprojekt auf den neuesten Stand gebracht, an den Sächsischen Datenschutzbeauftragten geschrieben und die Fragen im Online-Tool beantwortet.

Das Ganze sieht momentan eher nach Modellprojekt "wie verhindere ich ein Modellprojekt" aus. Als Schwerpunkt der wissenschaftlichen Untersuchung haben wir deswegen die "Kommunikation der öffentlichen Verwaltung mit dem Bürger" gewählt.

24.05.2021 Ki-Ju Dohna, Hygienekonzept und Antrag auf Modellprojekt erneut eingereicht #sportvereint

Während draußen die Teilnehmer am Pfingstlehrgang schwitzen, hat unser "sportbefreiter" Webmaster das Hygienekonzept sowie den Antrag auf Zulassung als Modellprojekt umfassend überarbeitet und erneut zur Genehmigung eingereicht. 

Die aktuelle Corona-Schutz-Verordnung ermöglicht bei Unterschreiten einer Inzidenz von 50 pro 100.000 Einwohnern die Durchführung von Sportveranstaltungen, sofern diese ein vom Landkreis genehmigtes Hygienekonzept haben. Touristische Übernachtungen sind nach der aktuellen Verordnung ebenfalls unterhalb der "50" unter Auflagen möglich. Diese Auflagen erfüllen wir. 

Für den Fall, dass wir am Wochenende der Veranstaltung im Landkreis über 50 liegen, haben wir zusätzlich den Antrag auf Genehmigung als Modellprojekt nach § 31 der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung gestellt.

24.05.2021 Dritter Tag des Pfingstlehrganges #sportvereint

Am Pfingstmontag kamen 10 Vereinsmitglieder zum 3. Tag des Pfingstlehrganges zusammen. Die Aufteilung erfolgte diesmal in eine Kindergruppe (3 Kinder) sowie 3 Familiengruppen (jeweils eigener Haushalt). Unsere testbefreite Jana übernahm das Training. Nachfolgend noch einige Fotos von diesem Lehrgang unter Corona-Bedingungen.

© Fotos: SFV Feuerblume e. V.


23.05.2021 Pfingstlehrgang in Pirna #sportvereint

Noch einen Pfingstlehrgang wollten wir uns nicht von Corona nehmen lassen.
Am Sonnabend und Sonntag fand daher Kindertraining in der Kleingruppe (5 Teilnehmer) statt. Die Aufsichtsperson unterliegt der Testbefreiung.
Weitere Vereinsmitglieder fanden sich auf Abstand in den markierten Einzeltrainingsbereichen ein.

Zu einem ordentlichen Lehrgang gehört natürlich auch eine Prüfung. Alexandra, Lucia und Domenik legten die Prüfung zum 9. Kyu nach den Regeln des S.K.I.D. ab und dürfen ab sofort im Training den weißen Gürtel tragen.

© Foto: SFV Feuerblume e. V.

17.05.2021 #sportvereint

Unter diesem Motto zeigen sächsische Sportvereine vom 28. bis 30. Mai Präsenz in der Öffentlichkeit. Wir sind noch da, uns gibt es noch und wir wollen trainieren.
Unser Verein bereitet Aktionen in Pirna und Dohna vor. Wir halten Euch auf dem Laufenden.

13.05.2021 noch 59 Tage bis zum Kinder- und Jugend-Camp

Anderthalb Monate nach Erstellung des Hygienekonzeptes und zwei Wochen nach Einreichung des Modellprojektes mahlen die Mühlen der Bürokratie so langsam, dass wir lediglich erfahren konnten, dass das Projekt "weitergereicht" wurde.

Die derzeit geltende "Bundesnotbremse" sowie die aktuelle Corona-Schutz-Verordnung des Freistaates werden zum Camp nicht mehr gültig oder durch neue Regelungen ersetzt sein.

Nachdem in der Bundesnotbremse festgelegt ist, dass Modellprojekte nicht zulässig sind, beschleicht uns der leise Verdacht, dass die beteiligten Behörden dies wohl auch schon auf die Planung und Vorbereitung von Modellprojekten beziehen.

Wir können jedoch nicht bis zum 30.06. warten, was denn ab 01.07. gelten wird und bereiten uns jetzt regulär auf das Camp vor. Heute gehen die Ausschreibung sowie die Unterstützerseite an den Start. 

09.05.2021 Spendet Schnelltests

Bestandteil unseres Hygienekonzeptes für das Kinder- und Jugend-Camp in Dohna ist eine umfassende Testung aller Teilnehmer. Durch die heute in Kraft getretenen Erleichterungen für Geimpfte - Wegfall der Testpflicht - möchten wir alle, die uns bei unserem Modellprojekt unterstützen wollen, bitten, einen Teil der durch die Erleichterungen freiwerdenden Tests an uns zu spenden. Ihr könnt diese zu unseren Trainingszeiten vorbeibringen oder zuschicken an den
SFV Feuerblume e. V.
Kohlbergstraße 7
01796 Pirna

07.05.2021 neue Corona-Schutz-Verordnung für den Freistaat

Ab Montag gilt die neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung als Ergänzung zur Bundesnotbremse. 

Wichtig: Solange wir im Landkreis über einer Inzidenz von 100 sind, bleibt es bei den Regelungen der Bundesnotbremse, also keine Änderungen zur bisherigen Handhabung.

Wie es unter 100 weitergeht, haben wir uns im Detail angesehen.


27.04.2021 Antrag auf Genehmigung als Modellprojekt eingereicht

Wir haben heute beim Landkreis den Antrag auf Genehmigung unseres Kinder- und Jugend-Camps als Modellprojekt eingereicht. Der Bürgermeister von Dohna hat uns tatkräftige Unterstützung zugesagt und bereits Kontakt zu einer potentiellen wissenschaftlichen Begleitung aufgenommen.

25.04.2021 "Passierschein A38"

Wir haben vom Landratsamt eine Zwischenantwort auf unser Hygienekonzept für das Kinder- und Jugend-Camp im Juli in Dohna bekommen. Warum wir jetzt das Projekt "Passierschein A38" starten, erfahrt Ihr auf unserer Extraseite.

24.04.2021 Trainingsmöglichkeiten unter Bundesnotbremse

Ab Heute bis zum 30.06.2021 gilt die "Bundesnotbremse". Es bleibt damit nahezu bei den schon bisher geltenden Regelungen, verschärfend kommt lediglich hinzu, dass das Kindertraining begrenzt wird auf maximal 5 Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr und der Trainer auf Anforderung der Behörden einen tagesaktuellen negativen Test vorlegen muss.

Wir bleiben bei den beiden wöchentlichen Trainingsterminen am Montag und Mittwoch mit Kleingruppentraining sowie abgegrenzten Übungsflächen für Individualtraining.

§ 28b Absatz 1 Ziffer 6 - Infektionsschutzgesetz (vorderer Teilsatz)

... die Ausübung von Sport ist nur zulässig in Form von kontaktloser Ausübung von Individualsportarten, die allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstandes ausgeübt werden...

Kommentar

Damit ist Individualsport erlaubt "ohne Anfassen".Im Klartext: Radfahrtraining mit dem 3-jährigen Sprössling ist erlaubt, Abstützen oder Auffangen bei drohendem Sturz aber nicht. Ebenso dürfen sich beispielsweise Eheleute beim Sport nicht berühren. Dies übrigens unabhängig davon, ob der Sport draußen oder drinnen stattfindet.

§ 28b Absatz 1 Ziffer 6 - Infektionsschutzgesetz (hinterer Teilsatz)

... für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres ist die Ausübung von Sport ferner zulässig in Form von kontaktloser Ausübung im Freien in Gruppen von höchstens 5 Kindern; Anleitungspersonen müssen auf Anforderung der nach Landesrecht zuständigen Behörde ein negatives Ergebnis einer innerhalb von 24 Stunden vor der Sportausübung mittels eines anerkannten Tests durchgeführten Testung eine eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorlegen ...

Kommentar

Das 14. Lebensjahr wird vollendet am 14. Geburtstag. Damit können nur maximal 13-jährige am Training teilnehmen.

Der Gesetzgeber verwendet das Wort "Anleitungspersonen", also nicht singulär, sondern Plural. Hiermit räumt der Gesetzgeber die Möglichkeit ein, dass mehrere Anleitungspersonen bis zu 5 Kinder beim Sport anleiten. Nachdem der Gesetzgeber das Wort "Übungsleiter" nicht verwendet hat, können als Anleitungspersonen auch solche Sportler tätig werden, die zwar keine Qualifikation als Übungsleiter haben, aber aufgrund ihrer Kenntnisse und Fertigkeiten in der Lage sind, Kinder beim Training anzuleiten.

Gerade beim von uns betriebenen Karate ist eine 1:1 Betreuung bei verschiedensten Kihon- und Kata-Übungen sinnvoll.

Nach Gesetzestext ist es möglich, eine Gruppe von 5 Kindern von 5 Anleitungspersonen zu betreuen. Dabei muss jede dieser Anleitungspersonen einen tagesaktuellen Schnelltest vorlegen können.

18.04.2021 weiterhin Kindertraining und Individualtraining auf abgegrenzten Trainingsflächen möglich

Die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung vom 29.03.2021 wurde am 16. April 2021 bis zum 09. Mai 2021 verlängert. Heute nachmittag hat das Landratsamt SOE auch eine Allgemeinverfügung über inzidenzunabhängige Lockerungen erlassen, die uns das Kindertraining draußen sowie den Individualsport auf abgegrenzten Flächen erlaubt. Die ursprüngliche Allgemeinverfügung wäre heute Abend ausgelaufen.

05.04.2021 Hygienekonzept zum Kids-Camp online

Eine erste Fassung des Hygienekonzeptes mit dem Schwerpunkt Testen und Lüften ist online gestellt. Für Anregungen verwendet bitte den Kommentarbereich auf der Seite des Konzeptes.

02.04.2021 Außentraining für Kinder und Jugendliche sowie Individualtraining ab 06.04. wieder möglich

Nach intensivem Studium von 37 Seiten Corona-Schutz-Verordnung des Freistaates und 4 Seiten Allgemein-Verfügung des Landkreises fassen wir den aktuellen Stand wie folgt zusammen:

  1. Sportanlagen dürfen nicht geöffnet werden.
  2. Sportanlagen dürfen doch geöffnet werden für Kinder und Jugendliche, wenn die Inzidenz unter 100 liegt
  3. Sollte die Inzidenz über 100 liegen, dürfen Sportanlagen für Kinder und Jugendliche doch geöffnet werden, wenn die maximale Bettenkapazität (1300) nicht erreicht ist.

Für Ziffer 2 und 3 ist eine Allgemeinverfügung des Landkreises erforderlich, die am 01.04.2021 veröffentlicht wurde und ab 06.04.2021 gilt.

Wir können also am Mittwoch Kindertraining in Dohna und ab 12. April Kindertraining in Pirna durchführen, sofern nicht bis dahin die Allgemeinverfügung wieder aufgehoben wurde.

Durch die oben genannte Allgemeinverfügung wird auch Individualsport allein oder zu zweit (ohne Altersbeschränkung) gestattet. Dies setzen wir mit abgegrenzten Individualsportflächen um. Details findet Ihr unter den Trainingsterminen.


24.03.2021 jetzt offiziell - kein Außentraining mehr zulässig

Heute hat der Landkreis eine Allgemeinverfügung erlassen, in der die Lockerungen vom 07.03.2021 vollständig zurückgenommen werden.

23.03.2021 Vorbei, Vorbei

Im Landkreis sind wir inzwischen drei Tage hintereinander über einer Inzidenz von 100, nach geltender Corona-Schutz-Verordnung fällt damit die Lockerung, Im Freien mit maximal 20 Kindern zu trainieren, wieder weg. 

Der Landrat hat zwar heute gegenüber der Presse angekündigt, dass die Lockerungen wohl nicht zurückgenommen werden sollen, aber um einen negativen Test ergänzt werden, dies hat er jedoch nur fürs Einkaufen,  Kosmetik- und Tierparkbesuche ausgesprochen. Sport fand mal wieder keine Erwähnung.

07.03.2021 Re-Start 2021 Kindertraining

Ab Montag, dem 8. März 2021 ist entsprechend der geltenden Corona-Schutz-Verordnung vom 05.03.2021 und der Verfügung des Landkreises vom 07.03.2021 die Durchführung von Kindertraining im Außenbereich mit maximal 20 Kindern möglich. Wir stellen daher unsere Trainingszeiten um.

07.03.2021 Lockerungen für den Sport ab Montag

Wir haben die  ab 08. März geltende  Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung unter die Lupe genommen und uns die Lockerungen für den Sport im Detail angesehen. Mehr dazu auf der zugehörigen Sonderseite (Link entfernt)

02.03.2021 Sportler halten zusammen

Am Sonnabend, dem 27.02.2021, wurde das Vereinsheim des TSV Oberbeuren durch eine Explosion vollständig zerstört. Neben dem Gebäude hat der Verein auch sämtliche Ausrüstung im Vereinsheim verloren. Wir unterstützen die Oberbeurer mit einer Spende. Wer auch mithelfen will, findet weitere Infos auf der Homepage des TSV.

01.03.2021 Amateursport in Sachsen

Sächsische Amateur- und Freizeitsportvereine wenden sich mit einem offenen Appell zu Corona-Lockerungen an die Politik. Unser Verein schließt sich der Forderung an, Amateursport zumindest auf den Sportplätzen so schnell als möglich wieder zuzulassen.

In diesem Zusammenhang schon mal die positive Nachricht, dass wir ab Freigabe durch eine sächsische Corona-Schutz-Verordnung jeweils Mittwochs die Freifläche in Dohna für Karate und Aroha nutzen können. Für Pirna haben wir noch keine geeigneten Freiflächen gefunden.


27.02.2021 Mitgliederversammlung

Heute fand unsere Mitgliederversammlung Online mit elektronischer Beschlussfassung statt. Das Protokoll der Versammlung wurde an alle Vereinsmitglieder per E-Mail versandt. Mit der Wahl von Sylvia Büttig ist unser Vorstand nun wieder komplett.

13.02.2021 Mitgliederversammlung als Videokonferenz

Die Mitgliederversammlung am 27.02.2021 findet als Videokonferenz statt. Den Link mit Zugangsdaten haben die Vereinsmitglieder per PN erhalten. Hinweise zur Anwendung findet Ihr auf der Hilfeseite (Link entfernt).

13.02.2021 elektronische Wahlurne

Zur Beschlussfassung über die zur Mitgliederversammlung vorliegenden Anträge ist ab heute das Abstimmungsformular online. Den Link und die Zugangsdaten haben die Vereinsmitglieder per PN erhalten.

06.02.2021 Online-Trainingszeiten

Momentan bieten wir folgende Online-Trainingszeiten (nur für Mitglieder) an:

Montag 17.00 - 18:00
Karate Weiß- und Gelbgurte

WICHTIG: Montag zwischen 18:00 und 18:15 müssen alle den Trainingsraum verlassen, damit wir auf dem Server einen neuen Slot bekommen, ansonsten bricht in der zweiten Sitzung die Verbindung ständig zusammen.

Montag 18:15 - 19:15
Karate alle anderen Graduierungen

Mittwoch 19:00 - 20:00
AROHA

Die Zugangsdaten erhalten die Vereinsmitglieder per PN. Allgemeine Hinweise zum Onlinetraining haben wir auf einer Extra-Seite (Link entfernt) zusammengefasst.


23.01.2021 Einladung zur Mitgliederversammlung

wir haben heute die Einladungen zur Mitgliederversammlung (Online) am 27.02.2021 versandt.